Alois Mannichl

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Alois Mannichl. (Foto: Jäger)
Alois Mannichl am Tag nach der Messerattacke im Klinikum Passau mit dem bayer. Innenminister Joachim Herrmann (re.) und Landespolizeipräsident Waldemar Kindler. (Foto: Kain)
Alois Mannichl im Einsatz. (Foto: Geisler)
Direktion der Bayerischen Grenzpolizei.

Alois Mannichl (* 15. April 1956) ist ein deutscher Polizeibeamter und Kommunalpolitiker. Von 2004 bis 2009 war er Passauer Polizeidirektor, danach Sachgebietsleiter am Polizeipräsidium Niederbayern und von 2018 bis 2021 Leiter der Bayerischen Grenzpolizei. Überregionale Bekanntheit erlangte er nach einem Messerattentat auf ihn am 13. Dezember 2008, bei dem er schwer verletzt worden war. Mannichl ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er lebt mit seiner Familie in Fürstenzell.

Leben und Wirken

Werdegang

Alois Mannichl ist seit 1973 Polizist und begann seine Karriere als Hauptwachtmeister im mittleren Dienst der Bayerischen Grenzpolizei. Hier wurde er zunächst am deutsch-österreichischen Grenzübergang Achleiten bei Passau eingesetzt, danach wechselte er in den gehobenen Dienst und leitete die Dienststelle der Grenzpolizei Lindau-Autobahn. Nach seiner Zeit bei der Grenzpolizei wurde er 1997 Chef der Abteilung für organisierte Kriminalität beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz in Regensburg. Später war er zunächst stellvertretender Leiter der Passauer Polizei, ehe er hier im September 2004 Polizeidirektor wurde. Mit dem 1. Juni 2009 wurde Alois Mannichl zum Leiter des Sachgebietes E3 (Verbrechensbekämpfung) im durch die Polizeireform neu geschaffenen Polizeipräsidium Niederbayern in Straubing berufen. Zum 1. Juli 2018 wurde er als Leitender Polizeidirektor Leiter der wieder neugegründeten Bayerischen Grenzpolizei. Mannichl galt als umsichtiger Polizist, der vor allem als Praktiker einen hervorragenden Ruf genießt. Zum 31. Januar 2021 trat er in den Ruhestand.

Anfang 2008 wurde Mannichl über die Liste der Überparteilichen Wähler in den Marktgemeinderat von Fürstenzell gewählt.

Messerattentat

Am 13. Dezember 2008 wurde er Opfer eines Messerattentats, bei dem er schwer verletzt worden ist. Die Tat sorgte international für großes Aufsehen, da ein rechtsextremistischer Hintergrund vermutet wurde. Drei Wochen nach der Tat übernahm das LKA die Ermittlungen, in deren Zug sich immer mehr Ungereimtheiten rund um das Tatgeschehen offenbarten und über einen familiären Hintergrund der Tat spekuliert wurde. Je länger die Ermittler im Dunkeln tappten, desto wilder schossen die Spekulationen diverser Medien ins Kraut. Immer wieder wurden Zweifel daran laut, ob hinter der Tat tatsächlich ein Racheakt aus Neonazi-Kreisen steckt. Monate nach dem Attentat zweifelten selbst die Ermittler daran, ob das Attentat jemals aufgeklärt werden würde. Rund acht Monate nach dem Anschlag auf Alois Mannichl ging der 20 Mann starke Rest der ehemals 50 Ermittler umfassenden Sonderkommission zurück in seine Dienststellen beim Münchner Polizeipräsidium und im Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA). Die Sonder-Fahner sind am 14. Juli 2009 aus Passau abgerückt.

Siehe Hauptartikel: Attentat auf Alois Mannichl

Strafanträge

Kurz nach dem Attentat auf Alois Mannichl am 13. Dezember 2008, für das zunächst ein möglicher Täter aus dem rechtsextremistischen Milieu für wahrscheinlich galt, hat sich die NPD im Internet zu dem Vorfall geäußert: „Der Passauer Polizeichef hat sein Amt wiederholt missbraucht und mit Hilfe seines Polizeiapparates die nationale Opposition verfolgt“, hieß es dort. Mannichl habe die Grenzen des rechtlich Zulässigen und die für Polizeibeamte gebotene Neutralitätspflicht in bedenklicher Weise missachtet. Unverhältnismäßige Polizeimaßnahmen seien in Passau an der Tagesordnung gewesen. Mannichl habe ständig das politische Klima in seinem Einzugsbereich verschärft und die Eskalation angeheizt, hieß es weiter.

Presserechtlich verantwortlich für die Aussagen zeichneten NPD-Chef Voigt und sein Sprecher Beier. Gegen beide stellte Mannichl wegen des Verdachts der üblen Nachrede Strafanträge. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Passau bestätigten die Rechtsauffassung des früheren Polizeichefs. Die Behörde beantragte mit Verfügung vom 23. November 2009 den Erlass zweier Strafbefehle gegen die NPD-Funktionäre. Voigt und Beier sollten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen bezahlen.

Der Strafrichter beim Amtsgericht sah den Fall jedoch anders und meldete seinerseits mit Verfügung vom 9. Dezember 2009 gegenüber der Staatsanwaltschaft verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Strafbarkeit der NPD-Äußerungen an. Er empfahl die Rücknahme der Strafbefehls-anträge. Dies lehnten die Strafverfolger ab, das Amtsgericht blieb bei seiner Auffassung und lehnte den Erlass der Strafbefehle ab. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde ein, der Vorgang ging zur Entscheidung an die 1. Strafkammer des Landgerichts.

Hier folgte man der Bewertung durch das Amtsgericht. Auch die Kammer sah in den Aussagen der NPD keine strafrechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich zulässige Meinungsäußerungen. Die durchs Grundgesetz gedeckte Meinungsfreiheit stellte sie über das Persönlichkeitsrecht Mannichls. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.

Damit sind Mannichl und die örtliche Staatsanwaltschaft im März 2010 mit ihrem Versuch gescheitert, gegen den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und den Sprecher der Nationaldemokraten, Klaus Beier, strafrechtlich vorzugehen. Hat ein aktueller Beschluss des Landgerichts Passau auch künftig Bestand, dürfen sich die NPD-Funktionäre weiterhin abfällig über den Alois Mannichl äußern.

Strafverfahren gegen Mannichl

Etliche Anzeigen von Rechtsradikalen liegen gegen den Polizeidirektor vor, der sich stets für „Null-Toleranz“ gegenüber dem rechten Spektrum ausgesprochen hatte. Diese Anzeigen sind noch offen.

Eingestellt wurde ein Verfahren gegen Mannichl, das er in einer Selbstanzeige eröffnete. Der Fürstenzeller wurde damit zum wohl ersten Polizeiführer, der die Staatsanwaltschaft gegen sich selbst einschaltete und um Überprüfung der Vorwürfe des früheren Landrates Hanns Dorfner bat. Der Vorwurf Dorfners: Mannichl habe sich öffentlich für den Erhalt des örtlichen Krankenhauses in Fürstenzell eingesetzt. Er galt ein bisschen als Wortführer, äußerte sich damals auch in der Passauer Neuen Presse. Mit seiner kritischen Haltung habe er gegen die Wohlverhaltenspflichten eines Beamten verstoßen, die er auch nach Dienstschluss hätte berücksichtigen müssen. Dorfner machte sowohl das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz als auch das Grenzpolizeipräsidium auf das Verhalten Mannichls aufmerksam.

Literatur

Weblinks