Carl von Heppe

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Carl von Heppe (* 23. Juni 1686 in Kassel; gebürtig Carl Heppe; † 6. Januar 1759) war ein kurbayerischer Forst-Inspektor.

Leben und Wirken

Der Sohn eines Offiziers war seit 1714 Sachsen-gothaischer Justizamtmann in Volkenroda und wurde am 29. Dezember 1718 in Wien durch Kaiser Karl VI. ohne ersichtliche eigene Verdienste in den Adelsstand erhoben. Vermutlich verdankte er seine Standeserhöhung wesentlich der Heirat mit Maria Catharina von Thun. Diese Heirat ermöglichte ihm auch den Erwerb von beträchtlichem Grundbesitz. 1734 erwarb er das Erblehen Thalborn im Herzogtum Sachsen-Eisenach für 7000 Gulden. Die Belehnung erfolgte erst drei Jahre später.

Am 18. August 1747 wurde er in churbayerische Dienste übernommen, zunächst noch ohne Aufgabe. Trotz seines bereits vorgerückten Alters erbot sich von Heppe 1749 in einem Brief an den Kurfürsten, eine „akkurate Waldbeschreibung von allem und jeden Churfürstlichen Forsten und Hölzern“ zu verfertigen. Doch erst im Juni 1753 wurde er als Forst-Inspektor im Waldrevier des Rentamtes Straubing eingesetzt. Damit waren ihm die Waldungen von 15 Gerichten mit einem großen Teil des Bayerischen Waldes unterstellt.

Im Sommer 1753 kam von Heppe mit umfangreichen Instruktionen in Zwiesel an. Schon bald entstanden Differenzen mit den Beamten des Landgerichtes Zwiesel, welche die Waldbeschreibung abzufassen hatten. So kam es zu einem langwierigen Kompetenzstreit zwischen von Heppe und dem Gerichtsbeamten Unger.

Am 9. Juni 1754 machte er seinen ersten Ritt in die Walddistrikte an der Grenze zu Böhmen. In den damals noch unberührten Wäldern hat er, wie er schrieb, „eine kaum glaubliche Menge teils meisten sehr verdorbenen, teils noch brauchbaren Fall- und Lagerholzes und darunter Buchen in Quantität vorgefunden. Es hat auch die Menge an ganz überständigen, kernfaulen und starken Buchen und Tannen.“

Ihm oblag auch die Klärung des Waldeigentums bei den Glashütten. Probleme ergaben sich trotz des enormen Holzreichtums mit bewaffneten Holzfrevlern, die aus Böhmen über die Grenze ins Bayerische kamen, sowie mit einheimischen Reutstätten, die teilweise eigenmächtig dem Wald abgerungen worden waren. Erst am 4. März 1755 wurde aufgrund von Heppes Untersuchungen von dem Pflegsverweser Unger in Straubing eine kurze und nüchterne Waldbeschreibung abgeliefert.

Carl von Heppe, der sich auch einen Namen als Jagdschriftsteller machte, starb am 6. Januar 1759 und wurde am 8. Januar 1759 in Freihöls (Oberpfalz), dem Dienstsitz seines Sohnes Christian Wilhelm beerdigt.

Schriften

  • Aufrichtiger Lehrprinz. oder Praktische Abhandlung von dem Leithund, als dem Fundament der edlen hirschgerechten Jägerey. Nebst gründlicher Erklärung der weydmännischen Redensarten, und vielen andern zur Jagdwissenschaft dienlichen allgemeinen Anmerkungen. Augsburg: Lotter, 1751
  • Der sich selbst rathende Jäger. Oder: Hundert und siebenzehn auserlesene und zum Theil sehr delicate Casus und streitige Fälle / welche täglich bey dem Forst- Jagd- und Fischerey-Wesen vorkommen, und sowol aus denen Rechten, als besonders löbl. Observanz entschieden sind. Augsburg, bey Johann Jacob Lotters sel. Erben, 1754

Literatur

  • Ingeborg Seyfert: Der Wald. Waldbeschreibungen aus dem Bayerischen Wald vom 14. bis zum 20. Jahrhundert. 2011, ISBN 978-3-00-035045-0