Edmund Brozmann

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Das Fahndungsfoto, mit dem Edmund Brozmann nach seiner Vermisstenanzeige durch die Polizei gesucht wurde.

Edmund Brozmann (* 1977; † 7. Dezember 2008) war ein 31-jähriger Russlanddeutscher aus Altötting, der Anfang Dezember 2008 einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel.

Ermordung

Tathergang, Fund und Obduktion

Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, wurde Edmund Brozmann brutal verprügelt und dann erstochen. Seine mit Steinen beschwerte Leiche wurde danach über die steile Uferböschung in der Nähe des Neuöttinger Klärwerks geworfen und im Inn versenkt. Die Leiche war mit einem Spanngurt gefesselt. An diesen war ein Felsblock gebunden, mit dem der Tote unter Wasser gehalten werden sollte. Allerdings blieb der leblose Körper nur etwa einen Meter vom Ufer entfernt liegen. Aufgrund der Verwesungsprozesse trieb die Leiche in Richtung Wasseroberfläche und wurde sechs Wochen später, am 17. Januar 2009, bei Neuötting im Inn gefunden.

Bereits seit Mitte Dezember 2008 saßen zwei dringend Tatverdächtige in Haft. Schon damals war die Polizei von einem Gewaltverbrechen gegen den Vermissten ausgegangen. Dessen Hintergründe lagen nach Polizeiangaben ausschließlich im Privaten; trotz des Erscheinungsbildes der Tat konnte nicht von organisiertem Verbrechen ausgegangen werden. Brozmann hatte seit Sommer 2008 eine Liebesbeziehung mit einer ebenfalls Russlanddeutschen, die in Altötting lebt. Mit dem späteren Hauptangeklagten, mit dem sie früher liiert war, hat sie eine Tochter. Dieser war bereits im November 2008 gewalttätig gegen Brozmann geworden, verletzte ihn unter anderem mit einem Messer und forderte ihn auf, sich von der Frau zu trennen. Gegenüber der Passauer Neuen Presse hieß es Mitte Dezember 2008 aus Ermittlerkreisen: „Wir brauchen nur noch die Leiche, um das bereits durchgespielte Mordszenario zu erhärten.“

Nach dem Fund am 17. Januar 2009 wurde der tote Körper Edmund Brozmanns – der bereits zuvor aufgrund auffälliger Tätowierungen wiedererkannt worden war – dann am 19. Januar in der Gerichtsmedizin in München obduziert. Dabei wurde nicht nur die Identität des Russlanddeutschen eindeutig festgestellt, sondern auch, dass er bereits tot war, als er ins Wasser geworfen wurde. Die Tatsache, dass seine Leiche mit einem Spanngurt gefesselt und mit einem Felsblock beschwert worden war, beurteilte der Altöttinger Gerichtsdirektor Dieter Wüst als Versuch, um Beweismittel so gut wie möglich zu verräumen.

Anklage und Prozess

Laut Anklageschrift vom 5. Oktober 2009 soll der 37-jährige kasachischen Lkw-Fahrer Sergey M. gemeinsam mit Wladimir Sch. (31) und Alexey S. (30) am 7. Dezember 2008 den 31-jährigen Brozmann erst verprügelt und dann mit zwei Messerstichen in Brust und Rücken getötet haben. Sie fesselten den Toten, banden ihn an einen Flussbaustein und versuchten so, den Leichnam im Inn verschwinden zu lassen. Der Vorwurf gegen den Hauptverdächtigen Sergey M. lautete auf Totschlag, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung. Für eine Mordanklage war die Beweislage laut Staatsanwaltschaft zu dünn; niedere Beweggründe ließen sich nicht nachweisen. Den beiden anderen Angeklagten wurde Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zur Last gelegt.

Am 20. Oktober 2009 – dem vierten Prozesstag – wurde der im Hauptvorwurf nie geständige Sergey M. wegen Totschlags, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Für das Schwurgericht am Landgericht Traunstein stand somit fest, dass er Brozmann am 7. Dezember 2008 erst verprügelt und dann erstochen hat. Das Urteil lautete auf 13 Jahre Gefängnis. Gemeinsam mit den ebenfalls angeklagten Wladimir Sch. und Alexey S. hat er dann einen Flussbaustein an die Füße des getöteten Malers gebunden und den 31-Jährigen im Inn verschwinden lassen. Wladimir Sch. (31) und Alexey S. (30) wurden wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge und der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung mit Todesfolge für schuldig befunden. Sie mussten für jeweils fünf Jahre in Haft.

Staatsanwalt Ziegler nutzte sein Plädoyer, um ausführlich darüber zu informieren, warum die Beweislage nicht für eine Mordanklage gereicht habe. „Die niederen Beweggründe waren nicht nachweisbar.“ Weder Heimtücke noch Habgier oder Mordlust könnten in dem Fall angeführt werden, zumal nicht nachweisbar sei, wann das Messer ins Spiel kam. Ob es gezielt mitgenommen wurde oder ob es – wie von den Angeklagten behauptet – ohnehin schon im Auto lag. Das Motiv Eifersucht könne zwar in Ausnahmefällen ein niederer Beweggrund sein – Brozmann war der neue Lebensgefährte der Ex-Freundin von Sergey M. – in diesem Fall sei es aber wohl eher um die gemeinsame Tochter des Hauptangeklagten und der Ex-Freundin gegangen. Sergey M. hatte am selben Tag erfahren, dass die Tochter künftig zu Brozmann „Papa“ sagen sollte.

Nachdem die Verteidiger Rechtsmittel gegen das Urteil einlegten, stand erst im März 2010 endgültig fest: Die Peiniger des 31-jährigen Edmund Brozmann bleiben in Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und kam ebenfalls zu dem Schluss, dass der Tod Brozmanns und seine brutale Misshandlung etwa drei Wochen vorher hauptsächlich auf das Konto von Sergey M. gehen. Das Urteil gegen ihn und seine zwei Helfer war damit rechtskräftig.

Fernseh-Dokumentation

Über ein Jahr nach Abschluss der Prozesse kam der Fall Edmund Brozmann ins Fernsehen: Im Rahmen der Kriminalitäts-Dokumentationsreihe ErmittlungsAKTE rollte SAT.1 das Verbrechen noch einmal auf. Wie Christl Weber von der Produktionsfirma META productions auf Nachfrage des Alt-Neuöttinger Anzeigers erklärte, sei man durch Internetrecherche auf den Fall Brozmann gestoßen. Vor allem die persönliche Geschichte bis hin zum „sinnlosen, gewalttätigen Tod“ habe das Interesse geweckt. Hinzu sei noch die erfolgreiche Aufklärungsarbeit gekommen, die sich in der Sendung gut dokumentieren ließ. Das Polizeipräsidium in Rosenheim hatte die Erlaubnis erteilt, dass die Kripo Mühldorf, die die Ermittlungen durchführte, Auskunft geben durfte.

An der Spitze der zehnköpfigen Sonderkommission Brozmann stand Kriminalhauptkommissar Hannes Schätz, der auch in der rund viertelstündigen Dokumentation ausführlich zu Wort kommt. Für die Filmaufnahmen musste er nach Berlin fliegen. Doch während der gesamten Produktion stand er dem Fernsehteam mit Auskünften telefonisch zur Seite. Das Drehbuch wurde von ihm redigiert und bei sachlichen Fehlern auch korrigiert.

Literatur