Fürstbischof von Passau

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Leopold Leonhard von Thun-Hohenstein, der letzte Fürstbischof von Passau

Der Fürstbischof von Passau übte von 1217 bis 1803 in Personalunion mit seiner geistlichen Macht als Bischof von Passau auch weltliche Herrschaft über das Hochstift Passau aus, dem er als Landesherr vorstand.

Allgemeines

Ein Fürstbischof war ein vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches verliehener Titel für einen Bischof, der zusätzlich zu seiner Funktion als geistlicher Herr oder Oberhirte auch noch weltlicher Herr über ein bestimmtes Gebiet, das sogenannte „Hochstift“, war. Das gesamte Bistum eines solches Bischofs wurde „Fürstbistum“ genannt, selbst wenn dieses über die Grenzen des eigentlichen Hochstifts hinausreichte. Mit der Säkularisation von 1803 erloschen die Fürstbistümer.

Abgesehen von Passau gab bis zum Reichsdeputationshauptschluss und der damit einhergehenden Säkularisation im Jahre 1803 im Reich noch 21 weitere Fürstbischöfe. Es waren dies:

  • der Fürsterzbischof Besancon,
  • der Fürsterzbischof von Salzburg,
  • der Fürstbischof von Augsburg,
  • der Fürstbischof von Bamberg,
  • der Fürstbischof von Basel,
  • der Fürstbischof von Brixen,
  • der Fürstbischof von Eichstätt,
  • der Fürstbischof von Freising,
  • der Fürstbischof von Hildesheim,
  • der Fürstbischof von Konstanz,
  • der Fürstbischof von Lübeck,
  • der Fürstbischof von Lüttich,
  • der Fürstbischof von Münster,
  • der Fürstbischof von Osnabrück,
  • der Fürstbischof von Paderborn,
  • der Fürstbischof von Regensburg,
  • der Fürstbischof von Speyer,
  • der Fürstbischof von Straßburg,
  • der Fürstbischof von Trient,
  • der Fürstbischof von Worms und
  • der Fürstbischof von Würzburg.

Geschichte

Am 21. Januar 1217 übergab Kaiser Friedrich II. den Ilzgau als sogenanntes Fahnenlehen an Bischof Ulrich II., der dadurch zum ersten Fürstbischof wurde. Damit waren er und seine Nachfolger reichsunmittelbare Fürsten. Sie gehörten im Reichstag dem Fürstenstand an und gaben dort als solche ihre Stimme ab.

Die Passauer Fürstbischöfe waren zu einem großen Teil Angehörige des bayerischen, österreichischen oder böhmischen Adels. Ihr Hauptsitz war die Alte Residenz in Passau – der Bau der Neuen Residenz erfolgte erst ab 1712. Darüber hinaus hatten sie aber noch weitere Schlösser, die im ganzen Hochstift verteilt waren – wie beispielsweise Schloss Hacklberg oder das Schloss Freudenhain.

Der letzte Fürstbischof war Leopold Leonhard Raymund Graf von Thun-Hohenstein. Er durfte sich an dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 nur mehr Bischof nennen, weigerte sich aber, die eingetretenen Veränderungen anzuerkennen und übertrug die Geschäftsvollmachten seinem Generalvikar. Er selbst verließ Passau und lebte bis zu seinem Tode auf seinem Besitz in Cibulka bei Prag. Die Geschäfte im Bistum Passau nahm der Geistliche Rat wahr.

Siehe auch

Literatur

Weblinks