Raimund Frickl

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Das Denkaml am Hinrichtungsort bei der Wegscheid. (Foto: Dorner)

Raimund Frickl, auch Fricklbub, (* 1707; † 15. Dezember 1719) war ein Waisenjunge, der zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Burghausen lebte. Mit 12 Jahren wurde ihm der Prozess als Hexer gemacht und anschließend verurteilt.

Leben und Wirken

Raimund Frickl wurde als Sohn eines Salzachschiffers geboren und am 31. August 1707 in der Jakobskirche getauft. Am 5. Mai 1719 wurde Frickl in das städtische Gefängnis im Rathaus eingeliefert. Die Anklage lautete auf Zauberei. Das Hexenmandat des Kurfürsten Maximilian, veröffentlicht im Jahr 1611 und 1612, bildete die Grundlage. Bekannt ist aber nicht, was dem verwaisten Kind an Einzelheiten vorgeworfen wurde. Möglich könnte der Vorwurf des „Wettermachens“ sein, die Herbeizauberung eines Hagelschlags oder Gewitters. Dieses Delikt bezeichnete man als „Schadenszauber“. Im Stadtarchiv Burghausen ist die Kostenabrechnung für die Hinrichtung vorhanden. Diese Aufzeichnungen erlauben es, den Prozess und den Ablauf der Hinrichtung zu rekonstruieren.

Es dauerte über fünf Monate, die der Beschuldigte im kalten, finsteren Kellergefängnis des Rathauses, genannt „Keuche“, verbringen musste. Bewacht und verköstigt wurde er von einem städtischen Polizisten, dem „Eisenamtmann“. Wie in ähnlichen Fällen, befasste sich auf Antrag des Stadtrates die Regierung mit diesem Fall. In Gegenwart des Stadtrichters wurde der Jugendliche vom Scharfrichter und dessen Knechten „gütlich und peinlich“ verhört, das heißt, ohne und mit Anwendung der Folter. Es ist verständlich, dass der Beschuldigte nach monatelangem Aufenthalt im Gefängnis die Anschuldigungen gestand, um endlich Ruhe zu haben. Das Urteil lautete auf Hinrichtung mit dem Schwert und Verbrennung der Leiche. Am 13. Dezember 1719 wurde dem „Fricklbuben“ das Urteil durch den Bannrichter mitgeteilt. Zwei Tage genehmigte man einem Verurteilten, seine letzten Dinge zu ordnen. In dieser Zeit wurde er Tag und Nacht bewacht, um unliebsame Vorkommnisse auszuschließen. Der 15. Dezember 1719 sollte der Hinrichtungstag sein.

Zu diesem Zweck wurde eine Bühne auf dem Stadtplatz aufgerichtet, wo in Anwesenheit des Burghauser Bannrichters Quirin Schmalzgruber die „Urgicht“, das Geständnis, verlesen wurde. Zwei „Prokuratoren“ (Rechtsanwälte) hatten die Formalien des Verfahrens überprüft und für einwandfrei befunden. In einer feierlichen Zeremonie zerbrach der Bannrichter seinen Richterstab und warf ihn dem Angeklagten vor die Füße. Von nun an galt er als verurteilter „armer Sünder“. Umringt von Menschen bewegte sich der Zug vom Stadtplatz zur Hinrichtungsstätte im Norden der Stadt an der Wegscheid. Die zwei Burghauser Polizisten hatten alle Hände voll zu tun, um auf dem Weg Platz zu machen. Der Verurteilte wurde auf einem mit zwei Pferden bespannten Wagen gefahren, der Bannrichter begleitete den Zug zu Pferd. Für alle diese genannten Personen und Tätigkeiten sind die in der Gebührenordnung festgelegten Sätze in der Stadtrechnung verzeichnet. Hinrichtungen waren für die Menge der Zuschauer ein Volksfest, wozu gerne auch die Volksschüler gebracht wurden. Das grausige Geschehen sollte abschreckend wirken, also einen pädagogischen Zweck erfüllen. Den damaligen Hinrichtungsort bezeichnet ein Denkmal, das vom Burghauser Künstler Hans Frank gestaltet wurde. Es zeigt neben dem bayerischen Wappen auch die Hinrichtungswerkzeuge Rad und Schwert.

Literatur