Grenzsteine Hochstift

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Die Grenzsteine von 1691 markierten die Territorien des Passauer Bischofs (Kini, vorne) und des Kurfürsten von Bayern (Kaiser). Kreisheimatpfleger Manfred Stolper (l.) und Kreisarchäologe Walter Wandling freuen sich, dass die Wappen noch gut zu sehen sind. Foto: Geisler

Die Grenzsteine zwischen dem Hochstift Passau und dem Herzogtum Bayern markierten vor mehreren hundert Jahren bestimmte Territorien.

Hintergrund

Grenzsteine waren einmal von großer Bedeutung. Sie trennten u.a. vor Jahrhunderten das einstige Hochstift Passau und das Herzogtum Bayern.

Kini und Kaiser

Auf dem Wanderweg im Lohwald zwischen Ruderting und Haselbach bekommen die Passanten etwas Einzigartiges im Landkreis Passau zu sehen: ein Ensemble aus zwei Granitsteinen, der eine links, der andere rechts, einer etwas größer als der andere. Sie tragen den Namen „Von Kini und Kaiser“ und stammen aus dem Jahr 1691.

„Kini“ heißt der kleinere von beiden. Er trägt das Wappen des damaligen Bischofs von Passau, Johann Philipp Graf von Lamberg, und markierte das Gebiet des einstigen Hochstiftes, das von der Dreiflüssestadt Passau bis hinauf nach Ruderting reichte. Der „Kaiser“, ausgestattet mit dem Wappen des bayerischen Kurfürsten Max Emanuel, stand für das benachbarte Herzogtum. Die Grenzsteine symbolisieren einen vorläufigen Waffenstillstand nach erbitterten und teils kriegerischen Auseinandersetzungen, in denen Bischöfe, Kurfürsten und Adelsgeschlechter immer wieder um die Ländereien kämpften. 1690, knapp hundert Jahre nach der letzten Grenzregulierung, waren die Linien der Herrschaftsgebiete neu festgelegt worden, ein Jahr später mit den Granitsteinen sichtbar dokumentiert. Sie hatten ihre Gültigkeit bis zur Säkularisation im Jahr 1803, als das Hochstift Passau aufgelöst wurde und dessen Ländereien in das Herzogtum Bayern übergingen.

Die steinernen Zeitzeugen blieben dennoch stehen und verloren auch nicht völlig an Bedeutung. Denn: „In den meisten Fällen grenzten sie auch Flurstücke der Bauern ab“, erklärt Kreisheimatpfleger Manfred Stolper. Und das tun sie teilweise heute noch.

„Kini und Kaiser“ vollziehen also längst keine Trennung mehr zwischen den Untertanen des Kurfürsten und den „Bistümlern“. Aber sie stehen ebenfalls für eine aktuell immer noch gültige Grenze: jene zwischen Ruderting und Haselbach, das sich bei der Gebietsreform 1972 freiwillig mit Tiefenbach zusammengeschlossen hat. Allerdings: Ein richtiges Denkmal sind „Kini und Kaiser“ streng genommen nicht. Sie stehen nämlich nicht auf der offiziellen Denkmalliste des Landkreises, wie Kreisarchäologe Walter Wandling bedauert. Aber das, betont er, soll nun schnellstens nachgeholt werden.

Der Grenzstein von Edhäusl

Der einzige, der den Denkmal-Status schon hat, ist der Granitstein von Edhäusl in der Gemeinde Windorf. Er steht direkt an der Straße, immer noch dort, wo er 1691 in den Boden gerammt worden war. Er markierte die selbe Grenze zwischen Hochstift und Herzogtum wie der „Kini und Kaiser“ - nur ein Stück weiter westlich. Später, bis zur Gebietsreform 1975, hat der Edhäusler Stein fast 175 Jahre lang die Grenze zwischen der aufgelösten Gemeinde Albersdorf und dem Markt Windorf kenntlich gemacht.

Dritter Grenzstein

Die Windorfer haben auch einen dritten Grenzstein von 1691 auf ihrem Territorium. Ein Handwerksmeister brachte den Stein 1951 auf den Marktplatz, damit er der Nachwelt erhalten bleibt. Er hat einen Ehrenplatz bei der Pfarrkirche bekommen.

„Einen weiteren gibt es noch bei Wilmerding“, zählt Stolper auf, „und einen in Aicha vorm Wald.“ Darüber hinaus existieren mehrere kleinere Grenzsteine, die sogenannten Läufer. Deren Standorte sind allerdings nicht dokumentiert. Walter Wandling überlegt nun, ob vielleicht auch die Grenzsteine, die nicht am Original-Standort erhalten geblieben sind, geschützt werden könnten - als „mobile Denkmäler“. Dass jemand etwas dagegen haben könnte, ist unwahrscheinlich. Denn im Grunde haben die Steine keinen richtigen Besitzer.

Literatur