Hochstraßenkreis

Aus RegioWiki Niederbayern
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der sogenannte Hochstraßenkreis war die einzige konspirative Widerstandsgruppe Passaus in der Zeit des Nationalsozialismus.

Über den Hochstraßenkreis

Ihr Name rührt daher, weil sich die Mitglieder in der Wohnung des späteren Oberbürgermeisters Dr. Stephan Billinger in der Hochstraße trafen. Neben Billinger selbst gehörten Stadtkämmerer Heinz Wagner, Richter Dr. Josef Köppl, Lazarettpfarrer Johann Lampert, Notar Albert Stühler und die Lehrerin Amalie Vogl zu der Widerstandsbewegung.

Weder nächste Bekannte noch Billingers Frau Maria erfuhren aus Sicherheitsgründen von den geheimen Besprechungen. 1941 wurden Gesprächskontakte auch anlässlich der Niederkunft von Köppls Frau im Krankenhaus Passau aufgenommen. Während des Krieges war diese konspirative Tätigkeit äußerst schwierig, da selbst geringe Unmutsäußerungen den Urhebern höchst gefährlich werden konnten.

Bekannt wurde der Hochstraßenkreis aufgrund eines Interviews, das Redakteur Stefan Rammer mit der Witwe Billinger führte, welches im April 1997 in der Passauer Neuen Presse veröffentlicht wurde. Als Beleg für die Widerstandstätigkeit Billingers zeigte Maria Billinger einen nachträglich am 2. Januar 1947 erstellten Ausweis der Freiheitsaktion Bayern, die am 28. April 1945 in München einen gescheiterten Putschversuch unternahm. Es erfolgte keine direkte Aktion des Hochstraßenkreises in Verbindung mit diesem Putschversuch. Dennoch wurden Billinger, Köppl und Lampert am 28. April 1945 in Abwesenheit zum Tode verurteilt, das Urteil konnte jedoch nicht mehr vollstreckt werden.

Literatur

  • Winfried Becker: Die Organisation der NS-Volksgemeinschaft in Passau. Gleichschaltung – Konflikt – Widerstand. In: Winfried Becker (Hg.): Passau in der Zeit des Nationalsozialismus, Universitätsverlag Passau 1999, ISBN 3-86036-031-0
  • Markus Schubert: Dr. Stephan Billinger – Passauer Stadtoberhaupt. In: Ostbairische Lebensbilder Band IV, Dietmar Klinger Verlag, Passau 2013, ISBN 978-3-86328-123-6 (S. 153-167)