Landrat (Dingolfing-Landau)

Aus RegioWiki Niederbayern
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Landrat von Dingolfing-Landau ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter des niederbayerischen Landkreises Dingolfing-Landau. Er vertritt den Landkreis nach außen und leitet auch das Landratsamt Dingolfing-Landau. Seit 1991 hat Heinrich Trapp (SPD) dieses Amt inne. Ihm zur Seite stehen Georg Eberl (CSU) als 1. sowie Anneliese Apfelböck (FW) als weitere Stellvertreterin.

Rechtliche Grundlagen

Der Landrat ist ein Wahlbeamter („Beamter auf Zeit“). Er wird alle sechs Jahre gemeinsam mit dem Kreistag von den Bürgern des Landkreises Dingolfing-Landau gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Sitzungen des Kreistages zu leiten, dessen Beschlüsse auszuführen und die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen. Die Besoldung des Landrats regelt die jeweilige Kommunalbesoldungsverordnung.

Geschichte

Der Landkreis Dingolfing-Landau ging 1972 im Zuge der Gebietsreform aus der Vereinigung der ehemaligen Landkreise Dingolfing und Landau hervor. Der gerade zum neuen Landrat des Landkreises Dingolfing gewählte 32-jährige Soziologe Fritz Ettengruber wurde am 11. Juni 1972 zum ersten Landrat des neuen Großlandkreises Dingolfing-Landau gewählt und 1978, 1984 und 1990 mit überzeugenden Wahlergebnissen bestätigt. Nach seinem Tod am 17. März 1991 ging aus den Wahlen am 16. Juni 1991 Heinrich Trapp (SPD) als neuer Landrat hervor. Sechs Jahre später wurde er mit 75,56 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Bei den Wahlen am 3. März 2002 erhielt er 95,05 Prozent und am 2. März 2008 70,3 Prozent der Stimmen.

Übersicht

Nr. Name von bis Partei Anmerkung
1 Fritz Ettengruber 1972 1991 CSU  
2 Heinrich Trapp 1991 SPD  

Siehe auch

Weblinks