Michael Alber

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Michael Alber, teils auch Michl Alber, (* 1832 ; † 2. September 1854 in Passau) war ein Mörder aus Ottmaring bei Osterhofen. Er war der erste Niederbayer, der mit der Guillotine hingerichtet wurde. Zugleich war es die letzte öffentliche Hinrichtung in Passau.

Leben und Wirken

Michael Alber war das vierte Kind eines Zimmermeisters aus Ottmaring bei Osterhofen. Er ging bei einem Sattler in die Lehre und fiel schon als 13-Jähriger unliebsam auf, weil er seinem Meister eine silberne Uhr stahl und daraufhin entlassen wurde. Von 1851 bis 1853 arbeitete er als Geselle bei dem Sattler Karl Schwaiger in Moos.

Anfang März 1853 wurde der 21-jährige Alber zum Militär eingezogen, aber gleich wieder beurlaubt. Daheim in Ottmaring besann er sich darauf, dass sein früherer Meister in einem Wandschrank Bargeld aufbewahrte. Ein erster Diebstahlsversuch scheiterte, weil ihm Magdalena Schwaiger, die Frau des Sattlers, bei seinem Besuch in der Werkstatt nicht von der Seite wich. Er hatte vorgegeben, Sattlerwerkzeug zu benötigen. Eine Woche später, am 10. April 1853, probierte er es erneut, als der Meister nicht daheim war. In der Hoffnung auf ein Alibi mischte er sich an dem Sonntagvormittag unter die Kirchgänger im nahen Aholming. In der Kirche kam er nie an, sondern eilte zum Sattlerhaus in der Bräugasse von Moos. Doch wieder war die Sattlersgattin zuhause. Sie ließ ihn ein und setzte ihn in die Stube, während sie zum Aufbetten ins Schlafzimmer ging. Da sah er keinen anderen Weg mehr, als sie umzubringen, um an das Geld zu kommen. Er stürzte sich auf sie, stach ihr mit einem Messer neunmal in den Hals und erdrosselte die 45-Jährige zugleich mit seinem Halstuch. Aus dem Wandschrank stahl er 100 Gulden. Auf der Flucht reinigte er sein Messer im Gras, wusch die blutige Kleidung im Brauereigraben und vergrub das Geld in einem Waldstück.

Die Bluttat erregte ungeheures Aufsehen. Der „Kurier von Niederbayern“ berichtete von dem Raubmord und auf der Beerdigung des Opfers am 12. April hielt der Kooperator von Isarhofen eine ergreifende Trauerrede, die auch in einer Druckschrift aufgelegt wurde. Er sprach davon, wie das Haus der rechtschaffenen und ehrbaren Leute in ein „Schlachthaus“ verwandelt worden war. „Ein Raubmörder fiel über die arme Mutter“ her, während Ehegatte und Kinder beim Sonntagsgottesdient waren. An das Mordopfer erinnert noch heute ein restaurierter Grabstein am Hof ihres Ururenkels Maximilian Josef Schwaiger in Moos.

Albers Flucht dauerte indes nicht lange: Er war bereits auf dem Rückweg von Moos gesehen worden. Blutspuren an seinen Kleidern erhärteten den Verdacht und bewegten ihn zu einem Geständnis. Für den festgenommenen Soldaten war die Militärjustiz in Passau zuständig. Er wurde in der Veste Oberhaus inhaftiert und bereits Mitte Juni 1853 wegen „vorbedachten Mordes“ zum Tode verurteilt. Es dauerte allerdings bis Mai 1854, bis das königlich bayerische Generalauditoriat das Urteil bestätigte.

Die Hinrichtung wurde am Samstag, den 2. September 1854 um Punkt 6 Uhr morgens am Großen Exerzierplatz auf der Maierhofwiese unter Beisein vieler Schaulustiger vollstreckt. Bereits am nächsten Tag äußerste sich der königliche Stadtkommissär in Passau positiv über das neue Tötungsverfahren in puncto Sicherheit und Schnelligkeit. Doch war in Passau eine riesige Menschenmenge herbeigeströmt und die Hinrichtung zu einem Volksspektakel ausgeartet, was man durch die Ansetzung zur frühen Morgenstunde eigentlich verhindern hatte wollen.

Der Fall Alber war die letzte öffentliche Hinrichtung in Passau: Wegen der zunehmenden Kritik an der Zurschaustellung des Akts wurden ab 1862 in Bayern Todesurteile nur noch hinter Gefängnismauern vollstreckt.

Literatur

Weiterführende Publikationen

  • Helmut A. Seidl: Zwei Spektakel im Morgengrauen – Der Ersteinsatz der Guillotine in Niederbayern und der Oberpfalz. München 2018, ISBN 978-3-7460-9393-2