Nichtraucherschutzgesetz

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Rauchen erlaubt? – nicht mehr.

Das viel diskutierte Nichtraucherschutzgesetz trat in Bayern zum 1. Januar 2008 in Kraft. Im ganzen Freistaat gilt spätestens seither das bundesweit strengste Rauchverbot: in der gesamten Gastronomie darf nicht mehr geraucht werden.

Bereits seit 1. September 2007 darf darüber hinaus auch in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Hochschulen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an deren Einrichtungen (Bahnhöfe, Haltestellen, etc.) und auf den Verkehrsflughäfen nicht mehr geraucht werden sowie in der gesamten Gastronomie nicht mehr geraucht werden.

Nur in Straßencafes und Biergärten sowie in geschlossener Gesellschaft darf man weiterhin rauchen. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen, bei Verstößen drohen zwischen fünf und 1.000 Euro Geldstrafe.

Historisches Passauer Rauchverbot

Der Passauer Stadtarchivar Richard Schaffner machte Ende 2007/Anfang 2008 eine erstaunliche Entdeckung. Er fand nämlich eine alte Bekanntmachung, die trotz ihrer altertümlichen Formulierung aktueller denn je erschien. Bereits am 23. Juni 1811 gab das Königliche Polizeykommissariat Passau im Intelligenz-Blatt des Unter-Donau-Kreises nämlich eine „Bekanntmachung das Tobackrauchen betreffend“ heraus:

„Es wird [...] öffentlich bekannt gemacht, daß
  1. alles Tobackrauchen in den Strassen der Stadt, des Neumarkts, des Angers, der Ilz- und Innstadt, dann in den Holzgarten sowohl mit geschlossen, als ungeschlossenen Pfeiffen oder Cigaros ohne Ausnahme bey Tag und Nacht verbothen sey.
  2. Auf der Promenade zunächst der Stadt darf zwar Toback geraucht werden, jedoch nur in Pfeiffen mit geschlossenen Deckeln, und bloß vom Bogen am königl. Theater bis gegen dem Anfang der Innbrücke.
  3. Das Tobackrauchen in Pfeiffen ohne Deckel bleibt unbedingt, und überall verbothen, weswegen die Polizeywache den Befehl hat, sowohl ausser der Stadt, als in den Wirthsstuben, und wo immer, alle Tobackpfeiffen ohne Deckel wegzunehmen. [...]“

Damit war in Passau das Rauchen in der Öffentlichkeit schon vor knapp 200 Jahren verboten. Und bisher konnte auch keine Aufhebung dieser Verordnung gefunden werden, womit diese Order theoretisch bis heute gültig gewesen wäre – es hat sich bloß niemand daran gehalten. Allerdings sehe sich die heute für solche Belange zuständige Regierung von Niederbayern nicht in der Nachfolge des Königlichen Polizeikommissariats Passau, womit diese historische Nichtraucherregelung auch nicht mehr relevant sei.

Nichtsdestotrotz könnte man Passau mit diesem historischen Fund durchaus eine Vorreiterrolle in Sachen Rauchverbot zusprechen. Die Gründe für das historische Rauchverbot sind dabei allerdings ganz anderer Natur als dem heutigen: Im Passau der damaligen Zeit war schlichtweg die Gefahr eines Stadtbrandes bzw. allgemein die Brandgefahr zu hoch.

Alternativen

Unter anderem, weil auch viele Raucher die „Flucht“ nach Österreich ergreifen (wo kein Rauchverbot herrscht und sich manche Wirte deswegen nun um bis zu 10% mehr Gäste freuen dürfen), gründen immer mehr Passauer Gastronomen sogenannte „Raucherclubs“.

Inflameclub

Eine „Alternative“ zum Rauchverbot soll der Inflameclub darstellen. Diese Passauer Party- und Raucher-Community stellt laut eigenen Angaben eine Initiative zur Förderung des Passauer Nachtlebens und des gemeinsamen Rauchgenusses dar. Jeder Über-18-Jährige kann im Inflameclub Mitglied werden, erhält dann seine eine eigene Mitgliedskarte und bekommt mit dieser schließlich Zugang zu den jeweils geschlossenen Veranstaltungen in den teilnehmenden Passauer Lokalen. Und geschlossene Gesellschaften dürfen ja bekanntlich nach wie vor rauchen.

Im Bienenkorb

Die Betreiber des Bienenkorbs haben ebenfalls auf das Rauchverbot reagiert. Sie haben an der Eingangstür ihres Lokals ein Schild mit dem Schriftzug „geschlossene Gesellschaft“ angebracht. Das Personal weist ebenfalls alle Gäste darauf hin, dass hier eine geschlossene (Raucher-) Gesellschaft besteht; Nichtraucher, denen dies nichts ausmacht sind aber auch nach wie vor gern gesehene Gäste. So darf im Bienenkorb vorerst weiterhin jeden Abend geraucht werden.

In der Camera und im Cubana

Der Passauer Multi-Gastronom Ernst Brenner will vor Gründung eines eigenen Raucher-Clubs erst einmal nachprüfen, wie hoch überhaupt das Interesse seiner Gäste daran wäre. Daher liegen in der Camera und im Cubana Formulare auf, in denen man seine Clubmitgliedschaft beantragen kann.

In der Tabak-Bar

Der Betreiber der Tabak-Bar in der Altstadt, Thomas Weiherer, hingegen hat schon einen Raucherclub gegründet. Vorsitzender des Clubs ist Stefan Schwarz. Die mittlerweile bereits 534 Mitglieder zahlen jährlich jeweils zwei Euro und erhalten dafür eine Clubkarte. Diese soll mit einem Strichcode versehen werden, der mittles Mechanimus an der Tür überprüft wird und dann den Eintritt ins Lokal ermöglichen wird.
Der Erlös aus den Mitgliedsbeiträgen (die erhoben werden, um den Clubcharakter zu wahren) wird aber karitativen Zwecken zu Gute kommen, versprach Weiherer. Und er setzte sein Versprechen in die Tat um: noch im April 2008 spendete er die ersten Einnahmen (immerhin 1.068 Euro) dem Lukas-Kern-Waisenhaus.

Weitere Lokale

Laut PNP vom März 2008 sind dem Ordnungsamt gegenwärtig 14 Raucherclubs bekannt.

Siehe Hauptartikel: Raucherclub

Verein zum Erhalt der bayerischen Wirthauskultur

Bereits am Anfang Dezember 2007 haben bayerische Wirte in der Oberfpalz einen Verein gegen das totale Rauchverbot gegründet. Dieser Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) basiert auf der Idee, dass die Lokale künftig nur noch für eine geschlossene Veranstaltung geöffnet sind. Gaststätten mit mehreren Räumen können hierbei ein Zimmer zum Treffpunkt des Vereins erklären.

Über eine eigene Mitgliedskarte kann man außerdem den Zutritt kontrollieren und so den Grundsatz einer geschlossenen Gesellschaft wahren. Nur mit einer solchen Karte erhalten die Raucher Zugang zu den Kneipen (bzw. zu dem für sie bereit gestellten Raum). Diese Räume sollen nämlich mit einer elektronischen Türsperre versehen werden, die nur mittels der (magnetisierten) Mitgliedskarte zu betreten sind. Die Betreiber müssten zwischen 250 und 1.000 Euro für ein entsprechendes System investieren. Mittlerweile sollen aber bereits 1.000 Wirte im ganzen Freistaat ihr Interesse daran bekundet haben.

Literatur

  • Martin Reitmeier: Da schau her: Rauchverbot gilt in Passau schon seit 1811. In: Passauer Woche vom 2. Januar 2008 (S. 12)
  • PNP: Eintrittskarte zum Qualmen In: Passauer Neue Presse vom 4. Januar 2008 (S. 17)
  • PNP: Von Rauchkugeln und Rauchkartlern In: Passauer Neue Presse vom 5. Januar 2008 (S. 9)
  • Franz Danninger: Draußen vor der Tür gibt's dicke Luft. In: Passauer Neue Presse vom 29. Januar 2008 (S. 25)
  • Barbara Bauer, Frederik Weinert: Verwirrung an der Raucherfront. In: Passauer Neue Presse vom 11. März 2008 (S. 31)
  • Stefanie Lindner: Raucher flüchten zu Ösi-Wirten. In: Am Sonntag vom 23. März 2008 (S. 11)
  • PNP: Cafés werden Raucherclubs! In: Passauer Woche vom 23. April 2008 (S. 15)
  • Christian Karl: „Wir rauchen quasi fürs Waisenhaus.“ In: Passauer Neue Presse vom 15. April 2008 (S. 31)
  • PNP: Raucherclubs unbeliebt, aber jeder geht hin. In: Passauer Neue Presse vom 15. April 2008 (S. 31)
  • Tatjana Brand: Standhaft: Diese Kneipen sind (noch) qualmfrei. In: Passauer Woche vom 19. November 2008 (S. 10)

Weblinks