Oberbürgermeister

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Oberbürgermeister ist der hervorgehobene Titel für die Ersten Bürgermeister in den größeren Städten Bayerns.

Geschichte

Der Titel „Oberbürgermeister“ wurde in Bayern seit Dezember 1907 von Prinzregent Luitpold an die Amtsinhaber der mittleren und größeren Städte verliehen. Diese Auszeichnung erhielten die Bürgermeister von München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Ludwigshafen, Fürth, Regensburg, Hof, Bayreuth und Landshut. Bamberg und Amberg folgten 1908 und 1924. Die Staatsregierung beurteilte mit dieser frei vergebenen Auszeichnung die Tätigkeit der Bürgermeister, es war damit aber keine Rangerhöhung oder Erweiterung der Befugnisse verbunden.

Der Titel tauchte in der neuen Gemeindeordnung von 1927 nicht auf. Er wurde nun von der Staatsregierung an den jeweiligen Ersten Bürgermeister verliehen. Die für ganz Deutschland geltende Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte den Titel für die Verwaltungsleiter der Stadtkreise ein. Das waren in Bayern im Wesentlichen die kreisunmittelbaren Städte.

Seit der Bayerischen Gemeindeordnung von 1952 tragen die Amtsinhaber in den 25 kreisfreien Städten den Titel „Oberbürgermeister“, der seit 1972 auch Amtsbezeichnung für die Ersten Bürgermeister der 24 Großen Kreisstädte ist. Faktisch ist diese Amtsbezeichnung wie schon zuvor ein rein immaterielles Privileg ohne zusätzliche Rechtswirkung.

Städte mit Oberbürgermeistern

Es gibt folgende Oberbürgermeister in Niederbayern:

Literatur

Weblinks