Unterdonaukreis

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Der Unterdonaukreis mit der Hauptstadt Passau war einer der nach Flüssen benannten Bezirke des frühen Königreichs Bayern. Er bestand von 1806 bis 1837, wurde in seinem Umfang mehrmals verändert und umfasste einen großen Teil des heutigen Niederbayern, von 1810 bis 1816 auch Teile Österreichs.

Gliederung

Sitz des Generalkommissariats und der Finanzdirektion war die kreisunmittelbare Stadt Passau. Dort und in der ab 1810 ebenfalls zum Unterdonaukreis gehörenden kreisunmittelbaren Stadt Straubing befand sich ein Stadtgericht. Sitz des Appellationsgerichtes war Straubing.

Der Unterdonaukreis gliederte sich in folgende Landgerichte älterer Ordnung bzw. Herrschaftsgerichte: Deggendorf, Eggenfelden (ab 1810), Grafenau (ab 1811), Griesbach, Irlbach (Herrschaftsgericht, ab 1814), Landau, Mitterfels (ab 1810), Obernberg (18101816, heute zu Österreich), Passau, Pfarrkirchen, Regen, Schärding (18101816, heute zu Österreich), Viechtach (ab 1810), Viechtenstein (18101816, heute zu Österreich), Vilshofen, Waizenkirchen (18101816, heute zu Österreich), Wegscheid und Wolfstein.

Geschichte

Nach der Säkularisation wurde das neu gebildete Königreich Bayern in den Jahren 1806 bis 1808 in 15 Kreise eingeteilt, deren Namen sich nach bayerischen Flüssen richteten. Der Unterdonaukreis mit der Hauptstadt Passau trug seinen Namen nach der Donau. Er umfasste zunächst zehn Landgerichte und seit 1809 die kreisunmittelbare Stadt Passau. 1810 und 1817 wurde er erheblich vergrößert. Ab 1817 gehörten auch die heute im oberbayerischen Landkreis Altötting gelegenen Bereiche der Landgerichte Burghausen und Altötting zum Unterdonaukreis. Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform vom 29. November 1837 wurde an Stelle des Unterdonaukreises der Kreis Niederbayern gebildet mit der zuvor zum Isarkreis gehörenden kreisunmittelbaren Stadt Landshut als Hauptstadt. Das Appellationsgericht zog von Straubing nach Passau um.

Weblinks