Herzogtum Bayern-Straubing
Das Herzogtum Bayern-Straubing (zeitweise auch Straubing-Holland, Niederbayern-Straubing-Holland, Niederbayern-Straubing und Bayern-Straubing-Holland) war ein wittelsbachisches Teilherzogtum, das von 1353 bis 1425/29 bestand. Es war der territoriale Amts- und Herrschaftsbereich des Herzogs von Bayern-Straubing und umfasste Teile des heutigen Niederbayern sowie die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Seeland und Friesland. Es wurde von Straubing und Den Haag aus regiert.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Herzogtum Bayern-Straubing entstand durch den Vertrag von Regensburg vom 3. Juni 1353. Die Söhne von Kaiser Ludwig dem Bayern Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I., die nach dem Tod des Vaters und der Aufteilung des Erbes 1349 zunächst gemeinsam über Niederbayern regiert hatten, einigten sich darauf, das Land weiter aufzuteilen. Stephan II. behielt Niederbayern mit dem Hauptsitz Landshut. Wilhelm und Albrecht I. wurden Herzöge des Teilherzogtums Niederbayern-Straubing mit den angeschlossenen holländischen Territorien. Die Residenzstadt wurde Straubing.
Die Straubinger Herzöge widmeten sich in der Folge vor allem den unruhigen holländischen Provinzen und hielten sich meist am dortigen Hof in Den Haag auf. Ihr Stammland sank zum „Straubinger Ländchen“ herab, das sie ihren Söhnen, Statthaltern und Viztumen überließen.
Als der letzte Herzog Johann III. 1425 in Holland durch einen Giftanschlag starb, kam es zu Auseinandersetzungen um die Nachfolge. Im Pressburger Schiedsspruch vom 26. April 1429 legte der Kaiser schließlich fest, dass das Herzogtum Niederbayern-Straubing in vier Teile aufzuteilen war. Das Straubinger Ländchen teilten sich die Herzöge von Bayern-München, Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt, die holländischen Provinzen fielen durch die Verzichtserklärung der wittelsbachischen Erbtochter Jakobäa 1433 an Burgund.
Siehe auch
Literatur
- Nikolaus Orlop: Alle Herrscher Bayerns, LangenMüller, München, 2. Aufl. 2006, ISBN 978-3-7844-3075-1