Hartmut Söhn

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Prof. Dr. Hartmut Söhn (* 4. April 1938 in Nümbrecht; † 5. Dezember 2020) war ein deutscher Jurist und von 1979 bis 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht an der Universität Passau. Söhn hat die Universität Passau und hier besonders die Juristische Fakultät fast drei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt und zählte zu den bekanntesten und profiliertesten Steuerrechtlern Deutschlands.

Leben und Wirken

1938 in Nümbrecht im Bezirk Köln geboren, studierte Hartmut Söhn nach dem Abitur am Hollenberg-Gymnasium in Waldbröl von 1958 bis 1962 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Köln und München. Die erste und zweite juristische Staatsprüfung absolvierte er in München. Von 1964 bis 1971 war er wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Wirtschafts- und Steuerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Nach der Promotion 1965 und der Habilitation 1971 mit Lehrberechtigung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der LMU wurde er 1973 ordentlicher Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Technischen Hochschule Darmstadt.

Zum 1. April 1979 wurde er auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht an die Universität Passau berufen. Diesen hatte er bis zu seiner Emeritierung am 30. September 2006 inne. Auch danach hielt er weiterhin intensiv Kontakt zum Lehrstuhl, an dem er regelmäßig vorbeikam, unterhielt sich auch mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs und Studierenden und war sehr interessiert am Geschehen. Überhaupt fühlte er sich Passau beruflich wie privat sehr verbunden und war diesem Lebensmittelpunkt trotz mehrerer Rufe an andere namhafte Universitäten treu geblieben. Noch mit über 80 Jahren trieb er von hier aus seine eigene Forschung weiter voran und hatte noch kurz vor seinem Tod mit der Aktualisierung zweier Kommentierungen begonnen. Söhn starb am Abend des 5. Dezember 2020 infolge von COVID-19.

Werk

Söhn war Herausgeber dreier Großkommentare zu den Themengebieten des Einkommensteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts und des steuerlichen Verfahrensrechts sowie Verfasser zahlreicher Einzelbeiträge zum Steuerrecht in seiner gesamten Breite. Drei Jahrzehnte lang war er zudem Mitherausgeber der Fachzeitschrift Steuer und Wirtschaft (StuW), im deutschsprachigen Raum eine der ältesten und angesehensten Zeitschriften für Steuerwissenschaften. Ferner war er seit Jahrzehnten bis zu seinem Tod Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Die Ergebnisse seiner Forschung beeinflussten mit dieser Beratung der Steuerpolitik auch die Praxis, etwa bei der Reform der Altersbesteuerung.

Anlässlich seines 80. Geburtstags im April 2018 veranstalteten sein Nachfolger Prof. Dr. Rainer Wernsmann sowie seine beiden Schüler Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken (Universität Marburg) und Prof. Dr. Joachim Schmitt (Universität Passau) ein Symposium in Passau.

Publikationen (Auswahl)

  • Eigentumsrechtliche Probleme des gemeindlichen Anschluß-und Benutzungszwangs. München 1965 (Dissertation)
  • Steuerrechtliche Folgenbeseitigung durch Erstattung. Münchener Universitätsschriften, Band 26, München 1973
  • Anwendungspflicht und Aussetzungspflicht bei festgestellter Verfassungswidrigkeit von Gesetzen. Frankfurt 1974
  • Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im Einkommensteuerrecht. Köln 1980 (Herausgeber)
  • Kommentar zum Einkommensteuergesetz. 17 Bände, Heidelberg 1986 ff. (Herausgeber)
  • Kommentar zum Umsatzsteuergesetz. 4 Bände, Heidelberg 1997 ff. (Herausgeber)

Literatur

Weblinks