Rentamt Straubing

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Das Rentamt Straubing war eine obere Gerichts- und Regierungsbehörde im Herzogtum Bayern und eine Finanzbehörde im Königreich Bayern.

Gerichts- und Regierungsbehörde

Das Rentamt Straubing geht auf das Viztumamt Straubing zurück, das es seit der ersten Landesteilung von 1255 gab. Besonders zur Zeit des Herzogtums Bayern-Straubing (1353 bis 1429) war das Viztumsamt von großer Bedeutung, da sich die Herzöge häufig in den holländischn Provinzen aufhielten und sich durch ihre Viztume vertreten ließen. Zu ihrer Unterstützung ernannten die Viztume Rentmeister, deren Einfluss so groß wurde, dass sich die Bezeichnung „Rentmeisteramt“ und schließlich „Rentamt“ für die Viztumämter einbürgerte. Nach dem Ende des Herzogtums Bayern-Straubing gehörte um 1500 das Rentamt Straubing zum Herzogtum Bayern-München. Nach der Wiedervereinigung des Herzogtums Bayern 1505 durch Albrecht IV. wurden die Rentämter neu organisiert. 1507 wird erstmals die Einteilung des Herzogtums in das „Oberland“ mit den Rentmeisterämtern München und Burghausen sowie das „Unterland“ mit den Rentmeisterämtern Landshut und Straubing erwähnt. Diese Organisation Bayerns bestand von 1507 bis 1802.

Umfang

Das Rentamt Straubing umfasste die Stadt Straubing sowie folgende Land- und Pfleggerichte, die bis 1766 in drei Gruppen eingeteilt waren:

Infolge der Auflösung des Rentamts Landshut im Jahre 1779 wurden die Gerichte Dingolfing mit Reisbach, Eggmühl, Geisenhausen, Kirchberg, Landau, Natternberg, Osterhofen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg dem Rentamt Straubing angegliedert. Gleichzeitig kamen vom Rentamt München die Gerichte Abensberg mit Altmannstein, Neustadt a.d.Donau und Riedenburg hinzu. Nach der Wiedererrichtung des Rentamts Landshut im Jahre 1784 blieb vom früheren Rentamt Landshut allerdings nur das Gericht Natternberg bei Straubing.

Bei der Auflösung des Rentamtes Burghausen 1802 erhielt Straubing aus dem Bereich dieses Rentamts die Gerichte Griesbach, Hals, Julbach und Vilshofen und noch im gleichen Jahr nach der endgültigen Auflösung der Regierung Landshut auch fast dessen gesamten Rentamtsbezirk mit Ausnahme der Gerichte Erding, Moosburg und Neumarkt.

Organisation

An der Spitze der Regierung stand der Viztum, der immer von Adel sein musste. Er wurde vertreten vom Regierungskanzler (Vizedirektor). Die zwischen 12 und 30 Regiments- oder Regierungsräte bildeten als Angehörige des Adels die „Ritterbank“ oder als bürgerliche, später öfters geadelte Juristen die „Gelehrtenbank“ der Regierung. Regierungsräte waren auch der Regierungskanzler und der Rentmeister, der zugleich Kastner zu Straubing war. Dazu kam noch das Kanzlei-, Registratur- und einfache Dienstpersonal der Regierung, das im 18. Jahrhundert schätzungsweise aus zwischen 30 und 60 Personen bestand.

Die Regierung Straubing hatte ihren Sitz bis 1802 mit kurzen Unterbrechungen während des Dreißigjährigen Kriegs im herzoglichen Schloss. Die wichtigste Aufgabe war, da es noch keine Trennung von Verwaltung und Justiz gab, die Ausübung der Rechtspflege in Stellvertretung des Landesherrn, nicht nur als Appellationsgericht und Kontrollinstanz, sondern auch als ordentliches Gericht für einen privilegierten Personenkreis (Adel, höhere Beamte, Klerus, Kommunen). Andererseits war dieses Amt auch für die gesamte innere Verwaltung einschließlich des Polizeiwesens und bis 1769, als die Kirchendeputation Straubing errichtet wurde, auch für die Wahrnehmung der landesherrlichen Kirchenhoheit zuständig.

Viztume

  • 1351: Albrecht von Staudeich, Viztum bei der Rott und zu Straubing
  • 1352: Peter von Egk
  • 1357: Wernerus Auer von Truchtlfing
  • 1358: Ekkolf de Wartter, Hainrich Kammerauer die hauptlaut, Albrecht der Haybechk
  • 1360: Stephan der Türlinger
  • 1363: Heinrich Nothaft zu Wernberg, Ulrich Kamerauer zu dem Haidstein
  • 1366: Ritter Albrecht der Ekker
  • 1368: Johann der ältere Landgraf zu dem Leuchtenberg, derzeit Pfleger in Niederbayern
  • 1376: Degenhart der Hofer
  • 1394: Hans Satlpoger zu Liechteneckh, Hans Gewolf zum Degenberg
  • 1402: Landgraf Johann von Leuchtenberg
  • 1406: Martin Satlpoger
  • 1407: Graf Etzel zu Ortenburg
  • 1412: Heinrich Nothaft zu Wernberg
  • 1411: Peter der Falkenstainer zu Falkenfels
  • 1418: Heinrich Nothaft zu Wernberg, herz. Treserier
  • 1439: Heinrich Nothaft
  • 1440: Heimeram Nothaft
  • 1446: Albrecht Nothaft
  • 1448: Jacob Auer
  • 1458: Albrecht Haipekch
  • 1463: Heinrich Nothaft der andere
  • 1490: Johann von Bern
  • 1495: Hans Georg von Helfstain
  • 1519: Wolf Graf von Haag obiit
  • 1568: Heimeran Nothaft von Wernberg
  • 1612: Ferdinand Khurn von Belassy, Freiherr zu Neuenlengbach, Herr auf Falkenstein

Rentmeister

  • 1327: Wolff Jacob Freyman
  • 1415: Michel Possmünstrer, Rentmeister in Niederbayern
  • 1431: Hartwig Geleich, Rentmeister
  • 1442: Seicz Limpeck, Rentmeister
  • 1446: Heinrich Vinder, Herzog Albrechts Rentmeister und Kastner
  • 1455: Peter Regner
  • 1480: Sigmunt Waltenhover zu Neueglofsheim
  • 1491: Caspar Winzerer, Rentmeister in Niederbayern
  • 1500: Christof Sus

Das Rentamt als Finanzbehörde

Im 19. Jahrhundert hatte das Rentamt eine andere Funktion. Die Rentämter als Finanzbehörden der unteren Ebene entstanden im Rahmen einer grundsätzlichen Neuorganisation der gesamten Finanzverwaltung mit Verordnung vom 24. März 1802 als Nachfolger vor allem der aufgelösten Kastenämter. Ihr Sprengel orientierte sich an den zeitgleich neu organisierten Landgerichten. Neben den ursprünglichen Aufgaben der Kassenführung aller im eigenen Sprengel befindlichen Staatsbehörden inklusive Beamtenbesoldung und Bestreitung ihrer sachlicher Ausgaben kam mit dem Steuerprovisorium von 1808 die gesamte Steuerhoheit in staatliche Hände. Die Aufgabe der Einziehung aller staatlichen Steuern, vor allem Grund- bzw. Rustikalsteuer, Dominikal- und Haussteuer, Gewerbesteuer und Familienschutzgeld, wurden damit den Rentämtern übertragen. Das Rentamt Straubing umfasste den Landgerichtsbezirk und die Stadt Straubing. Es wurde zum 1. Oktober 1919 mit der Verreichlichung der gesamten Finanzverwaltung aufgelöst, da die Aufgaben der Rentämter den neu geschaffenen Reichsbehörden, den Finanzämtern, übertragen wurden.

Weblinks