Stadtpolizei Burghausen

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Die Stadtpolizei Burghausen war eine kommunale Polizeistelle in Burghausen. Sie bestand von 1818 bis 1963, hatte in verschiedenen Formen jedoch schon seit dem 12. Jahrhundert Tradition.

Geschichte

Schon im 12. Jahrhundert gab es einen Marktrichter, dessen Helfer, die Schergen, polizeiähnliche Aufgaben hatten. 1387 bekam Burghausen dann von Herzog Friedrich dem Weisen von Bayern-Landshut die Strafgerichtsbarkeit zugesprochen. Ausgenommen waren die „Malefizhändel“, auf die die Todesstrafe stand. Eine Strafe war damals oft in Ziegelsteinen zu bezahlen, die dann in der Stadt verbaut wurden. Ab 1581 hatte der Burghauser Richter zudem die Blutgerichtsbarkeit inne. Die eigentliche Geburtsstunde der Burghauser Stadtpolizei war aber das Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818, das die Polizeigewalt den Kommunen übertrug. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts gab es nur zwei Polizeidiener in Burghausen, danach wurde die Mannschaft aufgestockt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Stadtpolizei entnazifiziert und am 6. Oktober 1945 wieder ins Leben gerufen. Von den amerikanischen Befehlshabern wurde Georg Graf zum Kommandanten über die insgesamt zehn Mann starke Truppe ernannt. Bewaffnet waren sie nur mit amerikanischen Gummiknüppeln, erst später kamen Smith & Wesson-Colts dazu. Graf blieb Kommandant bis zum Renteneintritt Ende 1962, kurz vor der Auflösung. Diese kam am 1. September 1963 aufgrund finanzieller Probleme der Stadt. Die 15 Mitglieder der Stadtpolizei wurden in die bayerische Landespolizei eingegliedert

Literatur