Franz Xaver Fischl
Franz Xaver Fischl (* 2. Oktober 1891 in Burghausen; † 22. November 1962) war ein Maler und Kupferstecher aus Trautmannsried im Zellertal.
Leben und Wirken
Fischl wurde am 2. Oktober 1891 in Burghausen geboren. 1915 zum Militär eingezogen, wurde er 1916 ins Feld abkommandiert. Bei der Fußartillerie machte er den Ersten Weltkrieg mit. Hier entstanden Skizzen seiner Kameraden und des Kriegsgeschehens, die er später in Burghausen in Radierungen umsetzte. Aus dem Krieg kehrte er als Unteroffizier und ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz heim. Er nahm das im Juli 1914 begonnene Studium an der Akademie der Bildenden Künste in München wieder auf und wurde Meisterschüler bei Prof. Halm und Obmann der Radierklasse. 1921 heiratete Fischl in Wasserburg Anni Kowanger und übersiedelte in die Heimat des Vaters nach Trautmannsried ins Zellertal.
Obwohl Fischl die Akademie als hoffnungsvoller Meisterschüler verlassen hatte, schaffte er es zeitlebens kaum, sich mit Kunst über Wasser zu halten; seine Tagebücher berichten von Kummer und Enttäuschungen. Dennoch entstand in der Einsamkeit von Trautmannsried ein umfangreiches druckgrafisches Werk: 140 Druckgrafiken sind aus dem Nachlass bekannt. Ende der 1930er Jahre wandte er sich verstärkt der Ölmalerei zu. Zahlreiche Gemälde entstanden in der Folgezeit. In seinem Wirken war er der realistischen Tradition der Münchner Schule verpflichtet.
Fischl starb am 22. November 1962 im Alter von 71 Jahren völlig verarmt. Sein Hab und Gut hatte er zuvor weitgehend verkaufen müssen, um seinen Lebensunterhalt sichern zu können. Nach dem Tod seiner Frau 1971 zerstreute sich auch der von ihr zusammengehaltene Nachlass. Dem Viechtacher Heimatforscher Ludwig Treimer ist es zu verdanken, dass bis heute gesicherte Angaben zum Künstler existieren. Er hat auch einen der wenigen fundierten Texte über Fischl geschrieben und sich derjenigen Arbeiten erinnert, die Fischl als Chronisten des Ersten Weltkrieges zeigen.
Literatur
- Stefan Rammer: Das Grauen gezeichnet In: Passauer Neue Presse vom 13. Oktober 2014 (S. 29)