Kreisbrandrat
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Der Kreisbrandrat (KBR) leitet das Feuerwehrwesen eines der neun Landkreise in Niederbayern. Es handelt sich gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz um den höchsten feuerwehrtechnischen Dienstgrad. Sein Äquivalent in kreisfreien Gemeinden ist der Stadtbrandrat.
Inhaltsverzeichnis
Wahl und Funktion
Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren des jeweiligen Landkreises in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dem Kreisbrandrat sind Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister unterstellt; gemeinsam bilden sie die Kreisbrandinspektion.
Übersicht
- Kreisbrandrat (Deggendorf)
- Kreisbrandrat (Dingolfing-Landau)
- Kreisbrandrat (Freyung-Grafenau)
- Kreisbrandrat (Kelheim)
- Kreisbrandrat (Landshut)
- Kreisbrandrat (Passau)
- Kreisbrandrat (Regen)
- Kreisbrandrat (Rottal-Inn)
- Kreisbrandrat (Straubing-Bogen)