Bürgermeister (Ruderting)

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Der Erste Bürgermeister von Ruderting ist das Oberhaupt der Gemeinde Ruderting im Landkreis Passau. Er wird in direkt von der Bevölkerung gewählt.

Rechliche Grundlagen und Wahl

Der Erste Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Erzielt keiner der Bürgermeisterkandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

Seit dem 1. Mai 2014 ist der Erste Bürgermeister von Ruderting ein Beamter auf Zeit und hauptamtlich tätig. Der Zweite Bürgermeister ist hingegen ehrenamtlich tätig und wird vom Gemeinderat aus seinen Mitgliedern gewählt. Die Bezeichnung in der Bayerischen Gemeindeordnung ist „ein oder zwei weitere Bürgermeister“ (Artikel 35).

Aufgaben

Der Erste Bürgermeister führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Gemeinde nach außen, darüber hinaus führt er den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht dessen Beschlüsse. Er hat im Gemeinderat volles Stimmrecht. Darüber hinaus ist er Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsstellung der Bürgermeister finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) und in dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG).

Übersicht

Erste Bürgermeister

Nr. Name von bis Partei Anmerkung
? ? ? ? ? ?
? Josef Steinhofer ? ? ?  
? Alois Spitzenberger 1942 1945 ?  
? Alois Auberger 1945 1948 ?  
? Alois Spitzenberger 1948 1960 ?  
? Alois Jungwirth 1960 1989 ?  
? Josef Schätzl 1989 2014 CSU  
? Rudolf Müller 2014   CSU  

Zweite Bürgermeister

Nr. Name von bis Partei Anmerkung
? ? ? ? ? ?
? Alois Muttenhammer 1933 1945    
? Konrad Schreder ? ? ? ?
? Johann Streifinger 2014 ? CSU ?