Kreisbrandrat (Passau)
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Der Kreisbrandrat (KBR) des Landkreises Passau leitet das Feuerwehrwesen in gesamten Landkreis mit insgesamt 153 Freiwilligen Feuerwehren und X Werkfeuerwehren. Ihm obliegen der abwehrende und vorbeugende Brandschutz. Stellvertreter des Kreisbrandrats sind die vier Kreisbrandinspektoren für die Bereiche Nord, Süd, Ost und West. Der Funkrufname des Passauer Kreisbrandrats ist „Florian Passau Land 1“.
Inhaltsverzeichnis
Wahl
Der Kreisbrandrat wird gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 1 BayFwG auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren im Landkreis Passau in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt