Domherr
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Domherr ist ein kirchlicher Titel und bezeichnet das Mitglied eines Domkapitels, also eines Domkapitulars.
Geschichte
Während der Begriff heute einen Domkapitular – und damit in jedem Fall einen Geistlichen – bezeichnet, wurde er vor dem 19. Jahrhundert auch von (zumeist adeligen) nicht-geistlichen Personen getragen, die ein Domherrenpfrund besaßen. Diese oft nicht einmal geweihten Domherren waren lediglich Beamte geistlicher Fürsten – in Passau etwa des Fürstbischofs – und nicht unbedingt Kapitulare. Man unterschied deswegen zwischen weltlichen und geistlichen Domherren, von denen nur letztere in das Domkapitel aufgenommen werden konnten.