Schloss Tüßling

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Das Tüßlinger Schloss, im Vordergrund die große Parkanlage.
Die Nebengebäude von Schloss Tüßling vom Marktplatz aus gesehen.

Das Schloss Tüßling ist ein 1583 errichteter Herrschaftssitz in Tüßling. Es ist in Privatbesitz von Stephanie Gräfin Bruges zu Pfuel und ist nicht öffentlich zugänglich.

Geschichte

Vorgeschichte

Die erste Nennung eines Landsitzes in Tüßling erfolgte vor 725 in einer Schenkung an den heiligen Rupert. Im 12. und 13. Jahrhundert gab es erste Nennungen der „Tüßlinger“ als Ministerialen der Edlen von Ehring. Im 14. Jahrhundert ist eine in französischen Quellen als „Catherine de Thousselin“ (Katharina von Tüßling) Kammerzofe der französischen Königin Isabeau de Bavière. Von dieser Tüßlingerin stammt vermutlich die bekannte „Créme bavaroise“. An Isabeau erinnert das „Goldene Rössl“. 1377/1379/1383 erwirken die Toerringer die Markterhebung Tüßlings.

Bau des Schlosses

1580 machte sich Johann Veit I. Freiherr von Toerring daran, die alte Burg Tüßling umzubauen und teilweise abzubrechen. Reste dieser alten Burg sind noch in der heutigen Vorburg des Schlosses erhalten. Neu erbaut wurde das Schloss mit seinen vier Flügeln und den Ecktürmen und dem Arkadenhof bis 1583 im Zeitgeschmack der Renaissance als erster derartiger Schlossbau nördlich der Alpen. Da Toerring für sein Bauvorhaben, wie es damals üblich war, außergewöhnliche Arbeitsleistungen, so genanntes Scharwerk, auch von seinen Untertanen in Aschau am Inn forderte, wandten sich diese mit einer Bittschrift an den bayerischen Herzog: Sie seien Johann Veit I. Freiherr von Toerring als Vogtherrn unterworfen, sonst aber mit der Grundherrschaft einigen Klöstern zugehörig. Bisher hätten sie nur zu den zwei Toerring-Schlössern Jettenbach und Mödling das Scharwerk leisten müssen. Ihr jetziger Vogtherr verlange von ihnen fast täglich Scharwerksleistungen, obwohl Tüßling dreieinhalb Meilen von Aschau entfernt sei, klagten sie. Sie müssten zwei Nächte mit Ross und Wagen von zu Hause wegbleiben, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb baten die Untertanen, wie nach uralten Herkommen, in Tüßling kein Scharwerk leisten zu müssen.

Schon 1555 waren allerdings vom Herzog im 60. bayerischen Freiheitsbrief die Hofmarksrechte auch auf so genannte einschichtige Güter ausgedehnt worden. Darunter sind Rechte über jene Untertanen zu verstehen, deren Bauernhöfe weit außerhalb der eigentlichen Hofmark lagen. Die damals zuständige niederbayerische Regierung in Landshut entschied daher, dass es beim Scharwerk bleibe. Sie teilte dem Freiherrn aber in einer „Befehlsabschrift“ mit, seine Vogtuntertanen nicht „wider die gebür und billichkeit“ zu belasten.

Im 60. Freiheitsbrief ist jede Hofmarksherrschaft, somit auch die auf Schloss Tüßling, verpflichtet worden, alle Rechtshandlungen durch einen Hofmarks-Prokurator oder -Richter, also einen examinierten Juristen der Universität Ingolstadt, ausführen zu lassen. Dieser für die Besitzungen Toerrings in Winhöring und Tüßling zuständige Hofmarksrichter war Bernhard Pogner. Stellvertretend für die Witwe Toerrings und die unmündigen Kinder leitete er in seiner Funktion den noch nicht vollendeten Schlossbau. Da auch er dafür von den Aschauer Bauern Scharwerksleistungen erzwang, wandten sich diese 1582 erneut an den Herzog, diesmal unterstützt durch eine „Fürschrifft“ der Pröpste der Klöster Au und Gars. Diese bestätigten, dass die Untertanen der Hofmark Aschau früher nur verpflichtet gewesen seien, Scharwerk zu den Schlössern Jettenbach und Mödling zu leisten, wiesen auf die neuen Scharwerkslasten zum Schloss-Neubau in Tüßling hin und baten, die Untertanen davon zu befreien. Daraufhin entschieden die Anwälte und Räte der Regierung in Landshut 1583, dass die Toerringischen Hofmarks- und Vogtuntertanen in der Hofmark Aschau vom gemeinen landgebräuchlichen Scharwerk von Aschau aus zum Schloss Tüßling befreit seien, sich aber in Notfällen dem Scharwerk nicht verweigern sollten.

Folgezeit

Nach einem Brand wird 1712 die Innenausstattung der Schlosskapelle St. Vitus erneuert. 1725 erfolgte die Umgestaltung des Nordflügels zu einem Festsaal. Bei der Tüßlinger Bluthochzeit sterben 1729 der Bräutigam der Schlossbesitzerstochter sowie sein Onkel, der Bischof von Chiemsee und dessen Sekretär. 1766 besucht wahrscheinlichdie Familie Mozart den Grafen Haslang auf Schloss Tüßling. 1788 folgte der Bau des östlichen Ökonomiegebäudes in der Vorburg, 1793 eine Planzeichnung für das Brauereigebäude. Seit 1905 sind die Freiherrn Michel von Tüßling die Schlossbesitzer. Auf Anordnung der amerikanischen Besatzer musste die Familie das Schloss jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg räumen. Bis 1958 diente das Anwesen dann der Caritas als Altenheim. Danach befand es sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Nach dem Tod von Karl Freiherr Michel von Tüßling im Jahr 1991 wurde Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel Alleinerbin des Familienbesitzes und ließ das Schloss 1992 allein mit Einsatz privater Mittel renovieren.

Sein 425-jähriges Jubiläum feierte das Tüßlinger Schloss im Jahr 2009.

Nutzung als Veranstaltungsort

Seit 2003 findet jährlich eine Gartenmesse mit etwa 30.000 Besucher im Schlosspark statt. Zudem werden regelmäßig Open-Air-Konzerte, Weihnachtsmärkte und Opernaufführungen veranstaltet. Die Räumlichkeiten und Säle des Schlosses können darüber hinaus auch für Privatveranstaltungen gemietet werden; Oliver Bierhoff etwa feierte hier seine Hochzeit.

Das Schloss diente außerdem auch schon als Kulisse für Filmdrehs, etwa für die Fernsehserie „Schloss Hohenstein“ und die ARD-Produktion „Die Kristallprinzessin“.

Literatur

Weblinks