Ehrenbürger der Stadt Plattling
Ehrenbürger der Stadt Plattling sind folgende Personen:
Übersicht
- Josef Schiedermayr (†)
- Lehrer
- Beschluss am 11. August 1889
- Johann Conrad Graf von Preysing-Lichtenegg-Moos (†)
- Georg Hinterwinkler (†)
- Ferdinand Dax (†)
- Oberlehrer
- Beschluss am 21. Oktober 1909
- Josef Ferstl (†)
- Georg Fischer (†)
- Josef Sigl (†)
- Franz-Xaver Bauer (†)
- Johann Georg Graf von Preysing-Lichtenegg-Moos (†)
- Graf
- Beschluss am 15. Februar 1923
- Kunibert Fuchs (†)
- Apotheker
- Beschluss am 30. Januar 1935
- Dr. Franz Xaver Zacher (†)
- Dr. Sebastian Wandinger (†)
- Max Raab (†)
- Dekan und Stadtpfarrer
- Beschluss am 18. November 1958
- Verleihung am 19. November 1958
- Ein typischer Bayer
- Dr. Ludwig Kayser (†)
- Südzucker AG
- Beschluss am 9. Oktober 1962
- Eduard Stanglmeier (†)
- Michael Weise (†)
- Josef Niebauer (†)
- Bürgermeister
- Verleihung am 28. September 1968
- Leitete mit der Südzucker-Ansiedlung den Wandel Plattlings zur Industriestadt ein
- Josef Reichhart (†)
- Fabrikant
- Verleihung am 22. Oktober 1968
- Pionier im Industriegebiet: Trug wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Plattlings bei.
- Heinrich Kaiser (†)
- Prälat und Stadtpfarrer
- Verleihung am 27. August 1976
- Vorbild als Mensch und Hirte.
- Josef Krug (†)
- Landrat
- Beschluss am 17. Dezember 1976
- Josef Dittmeier (†)
- Hans Krümpel (†)
- Josef Kiefl (†)
- Bürgermeister
- Beschluss am 20. November 1990
- Eduard Berger (†)
- 2. Bürgermeister
- Verleihung am 21. Dezember 1993
- Prägte das Vereinsleben in der Isarstadt
- Siegfried Scholz (†)
- Bürgermeister
- Verleihung am 16. Dezember 2002
- In seine Amtszeit fiel Plattlings erste Städtepartnerschaft (Selkirk, Schottland).
- Edwin Lenhard
- Annemarie Stumpf
- Michael Weiderer
- Kommunalpolitiker
- Verleihung am 16. Dezember 2014
- Langjähriger zweiter Bürgermeister
Richtlinien
Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann. Die Voraussetzung ist in der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Plattling verankert. Dort heißt es, dass die Stadt aufgrund des Art. 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Persönlichkeiten zu Ehrenbürgern ernennen kann, die sich um sie besonders verdient gemacht haben. Die Auszuzeichnenden müssen keine Bürger der Stadt Plattling sein. Die besonderen Verdienste müssen in hervorragend treuem und fruchtbarem Wirken für das Wohl der Stadt bestehen. Der Ehrenbürger erhält von der Stadt einen Ehrenbrief.
In der Gemeindeordnung ist die sachliche Voraussetzung für die Ehrenbürgerwürde festgeschrieben, für die ein „eher strenger Maßstab anzulegen“ ist. Demnach genügen nicht allgemeine Verdienste um Volk und Staat, vielmehr muss ein Bezug zur Gemeinde bestehen. Die Verdienste brauchen „nicht im kommunalpolitischen Bereich zu liegen oder durch finanzielle Zuwendungen begründet sein. Es genügt sogar, wenn die Gemeinde durch die Tätigkeit der betreffenden Person mittelbar einen Vorteil erfährt. Daher ist auch die Ehrung von Künstlern, Sportlern oder sonstigen berühmten Persönlichkeiten zulässig, die der Gemeinde in besonderer Weise verbunden sind.
Literatur
- Astrid C. Hahne: Ehre, wem Ehre gebührt. In: Plattlinger Zeitung vom 12. Februar 2015