Ehrenbürger der Stadt Plattling

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Ehrenbürger der Stadt Plattling sind folgende Personen:

Übersicht

  1. Josef Schiedermayr (†)
    Lehrer
    Beschluss am 11. August 1889
  2. Johann Conrad Graf von Preysing-Lichtenegg-Moos (†)
    Reichstagsabgeordneter
    Verleihung am 21. Mai 1901
    Brachte den Eisenbahnknotenpunkt nach Plattling.
  3. Georg Hinterwinkler (†)
    Stadtpfarrer, Landtags- und Reichstagsabgeordneter, Distriktschulinspektor
    Beschluss des Stadtmagistrats am 29. Mai 1908
    Verleihung anläßlich des 25-jährigen Priesterjubiläums am 29. Juni 1908
  4. Ferdinand Dax (†)
    Oberlehrer
    Beschluss am 21. Oktober 1909
  5. Josef Ferstl (†)
    Stadtpfarrer
    Beschluss am 12. Juni 1919
    Verleihung am 13. Juni 1919
  6. Georg Fischer (†)
    Bürgermeister
    Beschluss am 12. Juni 1919
    Verleihung am 13. Juni 1919
    Fischer war über 22 Jahre vom Gemeindekollegium bestimmter Bürgermeister der Stadt
  7. Josef Sigl (†)
    Pfarrer
    Beschluss am 12. Juni 1919
    Verleihung am 13. Juni 1919
  8. Franz-Xaver Bauer (†)
    Feuerwehrkommandant
    Beschluss am 12. Mai 1921
  9. Johann Georg Graf von Preysing-Lichtenegg-Moos (†)
    Graf
    Beschluss am 15. Februar 1923
  10. Kunibert Fuchs (†)
    Apotheker
    Beschluss am 30. Januar 1935
  11. Dr. Franz Xaver Zacher (†)
    Bischöflich Geistlicher Rat
    Beschluss am 13. Juni 1947
  12. Dr. Sebastian Wandinger (†)
    Sanitätsrat
    Beschluss am 4. Mai 1954
  13. Max Raab (†)
    Dekan und Stadtpfarrer
    Beschluss am 18. November 1958
    Verleihung am 19. November 1958
    Ein typischer Bayer
  14. Dr. Ludwig Kayser (†)
    Südzucker AG
    Beschluss am 9. Oktober 1962
  15. Eduard Stanglmeier (†)
    Fleischwarenfabrikant
    Beschuss am 16. April 1963
  16. Michael Weise (†)
    Orgelbaumeister und Bürgermeister
    Beschluss am 9. Januar 1964
  17. Josef Niebauer (†)
    Bürgermeister
    Verleihung am 28. September 1968
    Leitete mit der Südzucker-Ansiedlung den Wandel Plattlings zur Industriestadt ein
  18. Josef Reichhart (†)
    Fabrikant
    Verleihung am 22. Oktober 1968
    Pionier im Industriegebiet: Trug wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Plattlings bei.
  19. Heinrich Kaiser (†)
    Prälat und Stadtpfarrer
    Verleihung am 27. August 1976
    Vorbild als Mensch und Hirte.
  20. Josef Krug (†)
    Landrat
    Beschluss am 17. Dezember 1976
  21. Josef Dittmeier (†)
    Landtagsabgeordneter und Stadtrat
    Beschluss am 10. Juni 1979
  22. Hans Krümpel (†)
    Bürgermeister
    Beschluss am 10. Juni 1979
  23. Josef Kiefl (†)
    Bürgermeister
    Beschluss am 20. November 1990
  24. Eduard Berger (†)
    2. Bürgermeister
    Verleihung am 21. Dezember 1993
    Prägte das Vereinsleben in der Isarstadt
  25. Siegfried Scholz (†)
    Bürgermeister
    Verleihung am 16. Dezember 2002
    In seine Amtszeit fiel Plattlings erste Städtepartnerschaft (Selkirk, Schottland).
  26. Edwin Lenhard
    Bischöflich Geistlicher Rat und Konrektor
    Verleihung am 2. Juli 2006
    Kam 1962 in die Isarstadt und wurde „väterlicher Freund und Vorbild“.
  27. Annemarie Stumpf
    Unternehmerin
    Verleihung am 14. Juli 2010
    „Ein Riese an Energie, Willens- und Schaffenskraft und vor allem eine Unternehmerin mit Herz.“
  28. Michael Weiderer
    Kommunalpolitiker
    Verleihung am 16. Dezember 2014
    Langjähriger zweiter Bürgermeister

Richtlinien

Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann. Die Voraussetzung ist in der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Plattling verankert. Dort heißt es, dass die Stadt aufgrund des Art. 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Persönlichkeiten zu Ehrenbürgern ernennen kann, die sich um sie besonders verdient gemacht haben. Die Auszuzeichnenden müssen keine Bürger der Stadt Plattling sein. Die besonderen Verdienste müssen in hervorragend treuem und fruchtbarem Wirken für das Wohl der Stadt bestehen. Der Ehrenbürger erhält von der Stadt einen Ehrenbrief.

In der Gemeindeordnung ist die sachliche Voraussetzung für die Ehrenbürgerwürde festgeschrieben, für die ein „eher strenger Maßstab anzulegen“ ist. Demnach genügen nicht allgemeine Verdienste um Volk und Staat, vielmehr muss ein Bezug zur Gemeinde bestehen. Die Verdienste brauchen „nicht im kommunalpolitischen Bereich zu liegen oder durch finanzielle Zuwendungen begründet sein. Es genügt sogar, wenn die Gemeinde durch die Tätigkeit der betreffenden Person mittelbar einen Vorteil erfährt. Daher ist auch die Ehrung von Künstlern, Sportlern oder sonstigen berühmten Persönlichkeiten zulässig, die der Gemeinde in besonderer Weise verbunden sind.

Literatur

  • Astrid C. Hahne: Ehre, wem Ehre gebührt. In: Plattlinger Zeitung vom 12. Februar 2015