Ehrenring des Landkreis Passau

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Der goldene Ehrenring mit dem Landkreiswappen.

Der Ehrenring des Landkreis Passau (laut Website des Landkreises Passau) bzw. Ehrenring des Landkreises Passau (laut Buch Der Landkreis Passau des Landkreises Passau) ist eine Auszeichnung für Personen, die sich durch herausragende Verdienste im Landkreis Passau ausgezeichnet haben. Er ist auf 15 lebende Personen beschränkt. Der Ehrenring ist die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Deggendorf vergeben kann. Er wird in Gold verliehen und mit dem Landkreiswappen versehen.

Hintergrund

Durch Beschluss des Kreistages vom 13. Februar 1987 hat der Landkreis Passau eine Satzung erlassen, mit der die Kriterien und Voraussetzungen für diese offizielle Ehrung festgelegt sind. Mit dieser Satzung wurde die Verleihung des Ehrenrings eingeführt, nachdem das Landkreisrecht – anders als dies etwa für Gemeinden möglich ist – die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nicht vorsieht. Damit ist der Ehrenring die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Passau zu vergeben hat.

Vorgeschlagen für die Verleihung eines Ehrenrings werden nur Personen, die sich im hervorragenden Maße um den Landkreis Passau verdient gemacht haben. Zur Einreichung von Vorschlägen sind die Mitglieder des Passauer Kreistages berechtigt. Über die Verleihung des Ehrenrings entscheidet der gesamte Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung ist widerruflich und auf maximal 15 lebende Personen beschränkt.

Träger

Auszeichnung mit dem Ehrenring des Landkreis Passau.

Aktuell

Verstorben

Literatur

Weblinks