Neuburger Wald

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Blick von der Platte über den Neuburger Wald

Der Neuburger Wald, die „grüne Lunge“ von Passau, spannt sich von der Donau bis zum Inn. Rund 6000 Hektar umfasst dieses weit über die Grenzen Bayerns bekannte Waldgebiet. Er ist benannt nach der im Osten liegenden Gemeinde Neuburg am Inn.

Geographie

Der Neuburger Wald ist eigentlich ein die Donau überschreitender Ausläufer des Bayerischen Waldes und bildet somit eine Randzone der Böhmischen Masse. Er erstreckt sich südlich der Donau von der Vils bei Vilshofen an der Donau bis zum unteren Inn bei Passau und im Südosten bis Neuburg am Inn über fast 30 km. Geographisch-gelogisch gehören auch die Alkofener Höhen westlich von Vilshofen zum Neuburger Wald. Der Durchbruch der Donau ist besonders markant am Steilhang der Löwenwand. Auf österreichischem Staatsgebiet östlich des Inns bildet der Sauwald die Fortsetzung des Neuburger Waldes.

Bei einer Höhenlage von durchschnittlich 400 bis 475 Metern erreicht er in der Platte mit 499 Metern seine größte Höhe. Der Neuburger Wald ist aus Granit und Gneisen aufgebaut. Besonders an der Nord- und Südwestabdachung wird er in mächtige pliozäne und pleistozäne Schotter eingebettet.

Geschichte

Mittelalter

Der größte Teil des Neuburger Waldes war seit Karl dem Großen Königsgut. 887 erhielt der Bischof von Passau die Hoheitsrechte verliehen, danach waren die Grafen von Formbach und die Grafen von Andechs im Besitz des Waldes. 1248 übernahm das Herzogtum Bayern das Gebiet.

Bereits im Mittelalter war der Passauerwald oder Passauer Hart, ab 1208 Neuburger Wald ein Wildbannforst. Vor allem aus jagdlichen Gründen wurde zur Fütterung des Wildes auf die Erhaltung fruchttragender Baumarten („arbores fructiferae“) wie Rotbuche, Stieleiche, Schlehe oder Wildobst geachtet. Das Kloster Vornbach gewährte für geleistete Dienste ein Nutzungsrecht, das lange Zeit wegen der geringen Besiedelung wenig bedeutsam war. Um 1470 wurde im Neuburger Wald der letzte bayerische Auerochse geschossen.

17. und 18. Jahrhundert

Jahrhundertelang war der Wald im Besitz der Grafschaft Neuburg, deren Herren rasch wechselten. Lange stand allein die Hege des jagdbaren Wildes im Mittelpunkt mit den entsprechenden Wildschäden als Folge, von denen besonders die Bauern betroffen waren. Im 17. Jahrhundert begann die Bedeutung der Holznutzung zu steigen.

1730 wurde die Grafschaft Neuburg unter Bischof Joseph Dominikus Graf von Lamberg vom Hochstift Passau erworben. Der Wald diente nun dem Passauer Fürstbischof als Jagdgebiet. In der Hochfürstlichen Passauischen Forstordnung vom 18. Juni 1776 erließ Fürstbischof Leopold Ernst Graf von Firmian strenge Regeln für die Waldnutzung, um eine Übernutzung zu verhindern.

19. Jahrhundert

Durch die Säkularisation wurde der Neuburger Wald 1803 Staatsforst. Als Entschädigung für die nun untersagte Weide-, Streu- und Holznutzung gab der Staat besonders im Süd- und Westteil über 500 Hektar Wald an die umliegenden Berechtigten ab. Diese rodeten den größten Teil und verwandelten ihn in Ackerland.

Damit war der verbliebene Wald frei von den bisherigen Forstrechtbelastungen. Von 1835 bis 1851 war Forstmann Johann Ludwig Winneberger (17941860) für den Neuburger Wald verantwortlich. Er ließ 294 Hektar durch Übernutzung geschädigte Flächen mit Eichen und anderen Laubbäumen aufforsten. Bis heute existieren alte Eichenbestände als Folge dieser Aktion. Der berühmteste Wilderer im Neuburger Wald war der als „neuer Bayerischer Hiasl“ bezeichnete Sepp Sattler aus Deichselberg, der am 2. April 1878 bei einem Schusswechsel mit der Gendarmerie in Brauchsdorf erschossen wurde.

20. Jahrhundert

Das gesamte 19. Jahrhundert wurde die Eiche im Neuburger Wald bevorzugt. Erst ab 1900 breitete sich auf der Grundlage der Bodenreinertragslehre der Anbau der Fichte aus. Besonders im Norden wurde der Fichtenanbau großflächig betrieben. 1973 wurde der gesamte Neuburger Wald dem Forstamt Griesbach im Rottal zugeordnet. Einen beträchtlichen Eingriff brachte ab 1976 der Bau der Trasse für die Autobahn A 3, die seitdem das Gebiet durchquert. Seit der Forstreform 2005 betreuen die 3.800 Hektar Staatswald die Bayerischen Staatsforsten, örtlich zuständig ist der Forstbetrieb Neureichenau.

Schutzvorkehrungen

Der Neuburger Wald gilt als wichtiges Naherholungsgebiet. - Foto: Geisler

Ein Teil des Neuburger Waldes gehört zum 1976 errichteten, 1282 Hektar großen Landschaftsschutzgebiet Vornbacher Enge. 1979 entstanden die Naturwaldreservate Habichtsbaum, Hecke und Leitenwies. 1997 kam das Landschaftsschutzgebiet Kohlbruck dazu. Im Jahr 2008 wurden zusätzlich 30 Hektar Naturwald-Reservate am Inn ausgewiesen.

Einen besseren Schutz für den Neuburger Wald fordert Februar 2009 der Forstbetrieb Neureichenau. Dessen Leiter Michael Held drängt auf eine Ausweisung als „Bannwald“. Dazu ist allerdings ein Erlass des Landratsamtes notwendig. Die Passauer Behörde wiederum braucht für das Verfahren aktuelle Unterlagen und verweist auf das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster. Dort heißt es, das Material werde bis Mitte März geliefert.

Michael Held führt wirtschaftliche Gründe für diesen Schritt an, „denn für eine Universitätsstadt wie Passau sind weiche Standortfaktoren von ausschlaggebender Bedeutung. Zur Lebensqualität einer Stadt zählen zweifelsohne die Naherholungsmöglichkeiten − und da hat der Neuburger Wald viel zu bieten“. Er weist auf Wander-, Rad- und Reitwege oder Einrichtungen wie das Arboretum am Inn hin, die das Waldgebiet durchziehen. Bis zu 150 Jahre alte Buchen und Tannen prägen den Neuburger Wald.

Forstwirtschaft

Jeweils zu rund einem Drittel sollen Buchen, Tannen und Fichten den Wald der Zukunft bilden. Eichen, Ahorne oder Douglasien ergänzen die Palette als Mischbaumarten, die mit höheren Temperaturen besser zurecht kommen. Dass diese Baumarten ohne teure Einzäunungen hoch wachsen könnten, sei das Ergebnis konsequenter Rehwild-Bejagung. Über 200 Rehe würden jährlich im Neuburger Wald erlegt.

Die Wälder der Zukunft sollen nach dem Vorbild der Natur bewirtschaftet werden. „Über 36 000 Festmeter pro Jahr werden vom Forstbetrieb genutzt, um so beispielsweise genügend Platz für die nachwachsenden jungen Buchen und Tannen zu schaffen. Kleinflächig und ohne teure Zäune werden die Bäume genutzt und überwiegend vor Ort an Sägewerke verkauft“, berichtet Michael Held.

Nach Angaben des Forstbetriebes hat die Nachfrage nach Brennholz stark zugenommen. „Und hier besteht ein deutlicher Zielkonflikt mit den Naturschutz-Zielen des Forstbetriebes“, räumt Held ein. Dennoch steht für ihn fest: „Wir werden in den nächsten Jahren den Totholz-Anteil in unseren Wäldern zur Sicherung der Artenvielfalt spürbar erhöhen. Gerade die im Neuburger Wald dominierenden Buchen sind Heimstatt vieler seltener Käfer- oder Pilzarten. Diese Vielfalt schafft auch Stabilität in unseren Wäldern. Und wir wollen diese Vielfalt auf großer Fläche und nicht reduziert auf einige wenige Reservate, in denen keinerlei Nutzung mehr stattfindet.“ Hier habe der staatliche Wald Vorbildfunktion. Dass rund 25 Prozent des Neuburger Waldes als FFH-Gebiet nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesen seien, spreche für die hohe Qualität der Waldbewirtschaftung.

Stichwort "Bannwald"

Der Bannwald nach Artikel 11 des Bayerischen Waldgesetzes: „Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Gegenden unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außerordentliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt; soll durch Rechtsverordnung zum Bannwald erklärt werden.“ Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist das Landratsamt Passau.

Besonderheiten

Literatur

  • Karin Mertl: Neuburger Wald soll „Bannwald“ werden. In: Passauer Neue Presse vom 26.02.2009 (S. 29)
  • Elmar Thumbach: Der Neuburger Wald, in: Der Bayerische Wald, Jubiläums-Heft 150 Jahre Naturwissenschaftlicher Verein Passau, 21. Jahrgang, Dezember 2008, S. 88−95
  • Ulrich Pietrusky, Günther Michler, Donatus Moosauer: Niederbayern – im Fluge neu entdeckt, Verlag Morsak Grafenau, 2. Aufl. 1982, ISBN 3-87553-135-3