Bürgermeister

Aus RegioWiki Niederbayern
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Es gibt verschiedene Bürgermeister in der Region Niederbayern.

Geschichtliche Entwicklung

Die Bildung der politischen Gemeinden in Bayern als Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgte auf Grund des Edikts vom 24. September 1808. An der Spitze der Gemeinden stand der drei Jahre amtierende Gemeindevorsteher, der auf Vorschlag der Gemeinde vom Landgericht ernannt wurde. In der Gemeindeordnung vom 29. April 1869 erhielt der Gemeindevorsteher den Titel „Bürgermeister“, der für sechs Jahre in sein Amt berufen wurde. Das aktive und passive Wahlrecht besaßen nur die Inhaber des Bürgerrechtes, nämlich einheimische selbstständige Männer, die eine direkte Steuer zahlten.

Erst das Wahlgesetz vom 15. April 1919 führte das allgemeine Wahlrecht für sämtliche volljährigen Einwohner ein. Das nationalsozialistische Gesetz „Die Deutsche Gemeindeordnung“ vom 30. Januar 1935 dagegen legte fest, dass der Bürgermeister durch das Vertrauen von Partei und Staat in sein Amt berufen werde. Um nach dem Zweiten Weltkrieg möglichst schnell wieder demokratische Verhältnisse zu schaffen, erließ der Staat Bayern am 18. Dezember 1945/ 28. Februar 1946 eine vorläufige Gemeinde- und Wahlordnung, der schließlich die Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 folgte.

Übersicht

Landkreis Deggendorf

Landkreis Freyung-Grafenau

Landkreis Passau

Landkreis Regen

Stadt Passau

Österreich

Literatur

  • Ernst Dorn: Behördenorganisation in bayerischer Zeit. In: Heimat an der Grenze. Gemeinde Philippsreut, 1997, ISBN 3-00-001354-7

Weblinks


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